FAQ zum Praktikum

VORABINFORMATION

Wesentliche Regelungen zum berufspraktischen Studienteil (im Folgenden „Praktikum“ genannt) sind in den

  • Modulbeschreibungen

    sowie der

  • „Richtlinie zum berufspraktischen Studienteil in den Studiengängen des Fachbereichs Wirtschaft der FH Kiel“

in den jeweils aktuellen Fassungen zu finden. Diese Seite soll helfen, häufig gestellte Fragen zu beantworten und Anforderungen zu konkretisieren.

 

 

Beginn des Praktikums

Grundsätzlich ist keine rückwirkende Anerkennung möglich, da es sich um ein betreutes Praktikum handelt und rückwirkend keine Betreuung erfolgen kann. Eine Ausnahme stellt ein Praktikum dar, das als betreutes Pflichtpraktikum z.B. im Rahmen eines Studiums erfolgreich absolviert wurde. In diesem Fall erfolgt die Anerkennung über das Prüfungsamt. Es gibt keine festen Termine, zu denen ein Praktikum beginnen muss. Der Praktikumszeitraum muss auch nicht in einem speziellen Semester liegen (die Zuordnung des Praktikums lt. Regelstudienplan ist nur eine Empfehlung). Es empfiehlt sich, die Suche nach einem Betreuer sowie die Antragstellung zur Genehmigung des Praktikums im Prüfungs- / Praktikantenamt mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu planen, idealerweise mindestens einen Monat vor Beginn des Praktikums.

Bericht zum Praktikum

Die Anforderungen an den Bericht zum Praktikum stellt der/die Betreuer/in. Sofern eine Aufteilung des Praktikums in mehrere Teilpraktika erfolgt, ist für jeden Praktikumsteil ein Bericht anzufertigen.

Betreuer/in

Die Betreuung des Praktikums kann jede/r hauptamtlich lehrende Dozent/in (d. h. Professor/in oder Lehrkraft für besondere Aufgaben) am Fachbereich Wirtschaft übernehmen. Die in Frage kommenden Personen können der Homepage entnommen werden:

https://www.fh-kiel.de/fachbereiche/wirtschaft/wir-ueber-uns/lehre/hauptamtlich-lehrende/

Idealerweise wird, wenn eine Praktikumsstelle in Aussicht ist, die fachlich naheliegendste Person kontaktiert (bspw. per Email) und angefragt, ob eine Betreuung möglich ist. Hilfreich zu nennen sind hierfür:

  1. Angaben zur eigenen Person und dem eigenen Studium,

  2. Angaben zum Betrieb, in dem das Praktikum ausgeübt werden soll,

  3. Angaben zu den geplanten Inhalten des Praktikums,

  4. Zeitdauer, wann das Praktikum stattfinden soll.

Präsenzstudierende sollen ihren Praktikumsvortrag in einem Praktikumsseminar des Betreuers/der Betreuerin halten, sofern diese/r ein Seminar anbietet. Falls nicht, ist der/die Betreuer/in behilflich bei der Vermittlung eines Seminarplatzes.

Fristen / Termine

Wesentliche Fristen und Termine, insbesondere zu den Seminaren, finden sich unter:

https://www.fh-kiel.de/fachbereiche/wirtschaft/studiengaenge/informationen-fuer-alle-studiengaenge/praktikumsangelegenheiten/termine/

Seminar zum Praktikum als Zuhörer/in

Es können beliebig viele Seminare besucht werden. Für Präsenzstudierende ist der Besuch mindestens eines Seminars verpflichtend. Die hierbei erfasste Teilnahme wird durch den Anbieter/die Anbieterin des Seminars an das Prüfungsamt gemeldet, um dort in QIS verbucht zu werden. Jede/r Studierende ist verpflichtet, die erfolgreiche Verbuchung selbst zu überprüfen in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen nach dem Seminartermin.

Seminar zum Praktikum als Referent/in

Für Präsenzstudierende ist der Vortrag in einem Seminar verpflichtend. Die hierbei erfasste Teilnahme wird durch den Anbieter/die Anbieterin des Seminars an das Prüfungsamt gemeldet, um dort in QIS verbucht zu werden. Jede/r Studierende ist verpflichtet, die erfolgreiche Verbuchung selbst zu überprüfen in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen nach dem Seminartermin. Bei Aufteilung des Praktikums in mehrere Teilpraktika ist über jedes Teilpraktikum zu berichten. Präsenzstudierende sollen ihren Praktikumsvortrag in einem Praktikumsseminar ihres/ihrer Betreuers/der Betreuerin halten, sofern diese/r ein Seminar anbietet. Falls nicht, ist der/die Betreuer/in behilflich bei der Vermittlung eines Seminarplatzes.

Teilpraktika / Aufteilung des Praktikums

Grundsätzlich soll das Praktikum nicht geteilt werden. Eine Aufteilung ist möglich, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

  1. Es soll Berufserfahrung in verschiedenen Unternehmen gewonnen werden,

  2. es soll Berufserfahrung in verschiedenen betrieblichen Funktionen gewonnen werden,

  3. es soll Berufserfahrung an verschiedenen Standorten gewonnen werden.

Der/die Betreuer/in muss nicht für jedes Teilpraktikum dieselbe Person sein. Je Teilpraktikum ist ein Bericht zu schreiben. Präsenzstudierende müssen je Teilpraktikum einen Vortrag in einem Praktikantenseminar halten.

Teilzeittätigkeit / Stundenumfang / Wochenarbeitszeit

Grundsätzlich soll das Praktikum in Vollzeit ausgeübt werden, es sei denn, im Studiengang ist explizit eine Teilzeittätigkeit während des Praktikums vorgesehen. Es muss immer eine Beschäftigung im Umfang von mindestens 18 Stunden pro Woche vorliegen. Variiert die wöchentliche Arbeitszeit, bspw. weil in der Vorlesungszeit weniger Stunden pro Woche gearbeitet werden als in der vorlesungsfreien Zeit, können die unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten berücksichtigt werden bei der Berechnung des Endes der Praktikumszeit.

Urlaubssemester

Die Praktikumszeit darf nicht in ein Urlaubssemester fallen.

Vertrag / Arbeitsvertrag

Bei der Einreichung der Vertragsunterlagen können die für die Anerkennung der Tätigkeit als Praktikum nicht relevanten Angaben (bspw. Gehalt) geschwärzt werden. Generell ist für die Anerkennung völlig unerheblich ob und, wenn ja, in welcher Höhe eine Vergütung gezahlt wird.

Werkstudententätigkeit

Tätigkeiten als Werkstudent/in können wie ein „normales“ Praktikum angerechnet werden, wenn die üblichen Anforderungen erfüllt werden (inhaltliche Passung, Betreuungszusage, Erreichung der wöchentlichen Mindeststundenzahl etc.). Läuft die Werkstudententätigkeit bereits, so wird der Antrag auf Genehmigung des Praktikums regulär gestellt und der Arbeitsvertrag zeitgleich im Prüfungsamt eingereicht. Rückwirkende Anerkennungen sind ausgeschlossen.