Studiengang Internationales Vertriebs- und Einkaufsingenieurwesen mit Abschluss Bachelor
Die Regelstudienzeit umfasst beim Bachelor-Studium sechs Studienhalbjahre. Das Bachelor-Studium wird mit dem Titel „Bachelor of Engineering“ (B.Eng.) abgeschlossen.
Das Studium Internationales Vertriebs- und Einkaufsingenieurwesen mit Abschluss Bachelor ist zulassungsbeschränkt und nur zum Wintersemester möglich.
Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (z.B. Ausländer-, Härtefall-,Zweitstudienquote) werden 20% der Studienplätze nach Notendurchschnitt (Fachhochschulreife oder Abitur) und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 60% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht ebenfalls eine Vergabe nach Notendurchschnitt vor.
Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt der Fachhochschulreife oder ab dem Abitur. Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) reicht nicht ohne den Nachweis einer fachpraktischen Tätigkeit aus. Erst nach Abschluss beider Teile liegt die vollständige Hochschulzugangsbrechtigung vor.
Studienzeiten an einer deutschen Hochschule werden von der Wartezeit abgezogen.
Wenn unter Bewerber/-innen mit einem gleichen Notendurchschnitt entschieden werden muss, wird die Wartezeit als Zweitauswahlkriterium mit hinzu gezogen. Ebenso verhält es sich bei der Auswahl nach Wartezeit. Wenn unter Bewerber/-innen mit einer gleichen Anzahl an Wartesemestern entschieden werden muss, so wird der Notendurchschnitt als Zweitauswahlkriterium mit hinzu gezogen.
Zulassungsvoraussetzungen
- Hochschulzugangberechtigung
- allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife (bestehend aus einem schulischen Teil und fachpraktischen Teil) oder
- Hochschuleignungsprüfung
- Berufliche Hochschulzugangsberechtigungen in Form von Fortbildungsabschlüssen (z. B. Handwerksmeister)
Weitere Informationen finden Sie im Wissenschaftsportal www.schleswig-holstein.de/Wissenschaft - Rubrik "studieren in Schleswig-Holstein, s. "Hochschulzugang ohne Abitur".
Einzureichende Unterlagen (einfache Kopie)
- unterschriebener Zulassungsantrag des Online-Verfahrens,
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (s.o.),
- Nachweis über ein auf das Studium bezogenes 12-wöchiges Vorpraktikum, wobei
6 Wochen bei der Einschreibung nachzuweisen sind - Bescheinigung bei Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
- Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/wurde, in dem die Zulassung für ein 1. Semester angestrebt wird,
- Bescheinigungen über geleistete Dienste (Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ oder Dienst i. S. d. Entwicklungshelfergesetzes – Dienstbescheinigung),
- Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis),
- Studienbescheinigungen,
- Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (nur für Bewerber, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen)
- Zweitstudium zusätzlich: Zeugnis des abgeschlossenen berufsqualifizierenden Erststudiums, Studienbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung und eine ausführliche schriftliche Begründung. Bewerber/innen dürfen nur einen Studiengang nennen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sonderregelungen
- Bewerber/Bewerberinnen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen sich mit dem Zulassungsantrag der Fachhochschule Kiel und ihren Unterlagen über uni-assist e. V. in Berlin bewerben. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Information auf der Homepage der Fachhochschule Kiel sowie www.uni-assist.de
- Bewerbungen für ein Probestudium (ohne Hochschulzugangsberechtigung) müssen mit dem zugehörigen Zulassungsantrag und den entsprechenden Unterlagen (Prüfungszeugnis einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit mind. 3,0 und Nachweis einer 5-jährigen Berufstätigkeit (Arbeitsbescheinigung/-zeugnisse) nach Ausbildungsende) schriftlich bei der Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel eingereicht werden. Eine Onlinebewerbung ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Vorpraktikum: Es können auch einschlägige Berufsausbildungen (ganz oder teilweise) oder Praxisanteile der Ausbildung an Fachgymnasien anerkannt werden. Das vollständige Vorpraktikum muss bis zum Beginn des 3. Studienhalbjahres erfolgreich absolviert sein. Die Praktikumsrichtlinien und weitere Infos zum Vorpraktikum finden Sie unter der jeweiligen Studienordnung oder hier.
- Bewerberinnen/ Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einem Studienkolleg absolviert haben (Feststellungsprüfung) bewerben sich direkt an der Fachhochschule Kiel.
Bitte beachten:
Wenn Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen (HZB) (z. B. Abitur und Erzieher/In-Ausbildung) vorlegen, muss die Zulassungsstelle die zuerst erworbene HZB zu Grunde legen.
Bitte reichen Sie daher nur die Hochschulzugangsberechtigung ein, die tatsächlich im Vergabeverfahren berücksichtigt werden soll.
Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig in der geforderten Form bis zum Bewerbungsschluss (einschließlich sämtlicher Nachreichungen unter Angabe ihrer Bewerbungsnummer) in der Fachhochschule Kiel, Zulassungsstelle eingegangen sein. Ein Nachreichen über diesen Termin hinaus ist nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen!
Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbungsunterlagen (Eingang, fehlende Unterlagen etc.) erhalten Sie ausschließlich nur online. Am Ende der Online-Bewerbung erhalten Sie Ihre Bewerbungsnummer. Mit dieser Bewerbungsnummer können Sie sich jederzeit über den Bearbeitungsstand Ihrer Unterlagen online informieren: www.fh-kiel.de/online-bewerbung Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewerbung kurz vor Bewerbungsschluss aufgrund der Vielzahl von Antragseingängen eine kurzfristige Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht mehr möglich ist, sodass ein rechtzeitiger Hinweis der Hochschule auf eine fehlerhafte Bewerbung innerhalb der Ausschlussfrist u.U. nicht mehr erfolgen kann.
Zulassungsverfahren/Einschreibung
Die Zulassungsbescheide des Hauptverfahrens werden für das Wintersemester etwa Anfang August bis Mitte August verschickt. Nachrückverfahren werden unmittelbar durchgeführt und finden solange statt, bis alle Studienplätze vergeben sind. Absagen werden für das Wintersemester ca. ab Ende August verschickt. Hiermit erhalten sie die Möglichkeit, an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, den Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.
Die Einschreibung findet für das Wintersemester ca. Ende August statt und muss persönlich erfolgen (Vertretung mit Vollmacht möglich). Der Termin wird mit dem Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich.
Gebühren und Beiträge
Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk (z. Z. 53,00 EUR), die Studierendenschaft (z. Z. 8,50 EUR) und das Semesterticket (z. Z. 52,50 EUR) erhoben, also 114 EUR.
Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr in der Höhe von 100,00 EUR erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.
Weiterhin wird bei Online Studiengängen für jedes von den Studierenden pro Studienhalbjahr belegtes 5-CP Modul eine Mediennutzungsgebühr erhoben (z. Z. 78.00 EUR).
Kontaktdaten
Postanschrift: Büro:
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Fachhochschule Kiel Fachhochschule
Zulassungsstelle Zulassungsstelle
Sokratesplatz 1 Sokratesplatz 3
24 149 Kiel 24149 Kiel
Tel.: 0431/210-1338
Email: studieninformation
fh-kiel
de
Öffnungszeiten:
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Mo, Di und Do. 9.30 - 12.00 Uhr und Mo, Do 14.00 - 16.00 Uhr und Di 14.00 - 16.30 Uhr
- sowie nach Terminvereinbarung möglich.
Weitere Informationen über das Studium
Weitere Informationen über das Studium zum Inhalt oder Ablauf erhalten Sie hier.
