Länderinformationen
Arbeitsmarkt, Lebens- und Arbeitsbedingungen
Europa
http://europa.eu.int/eures
Unter der Rubrik Leben und Arbeiten ist Wissenswertes zu Fragen wie Arbeitszeit, Arbeitsverträgen u.v.m. für die einzelnen europäischen Länder abrufbar.
http://europa.eu.int/index_de.htm
Die Rubrik „Leben in der EU“ bietet unter „Arbeiten“ bzw. „Studieren“ viele nützliche Infos, z. B. eine Jobbörse und Wissenswertes zu Studium, Arbeitsmarkt etc.
www.europaserviceba.de
Nach Ländern unterteilte Informationen zu Studium / Ausbildung / Praktikum / Jobsuche / Bewerbung usw.
www.ewis.de
Landeskunde, Wirtschaft u. v. m. der osteuropäischen Länder, auch Brancheninformationen.
www.career-contact.de
Allgemeines zu Arbeitsmarkt, Praktikum und Jobs in ausgewählten Ländern.
Weltweit
www.ixpos.de
Informationen zu Ländern und Branchen weltweit, Linklisten und aktuelle Wirtschaftsnews.
Informationen zu Einreisebestimmungen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Durch das Recht auf Freizügigkeit ist es für EU-Bürger einfach, innerhalb der Europäischen Union ein Praktikum anzutreten: Eine Arbeitsgenehmigung ist i.d.R. nicht notwendig. Nähere Informationen hält z.B. das Deutsche Mobilitätsportal bereit.
Für Aufenthalte außerhalb der EU empfiehlt sich ein Blick auf die Homepage des Auswärtigen Amtes, das eine Übersicht über die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger sowie die Adressen der Botschaften im Ausland und die Vertretungen fremder Staaten zur Verfügung stellt.
Für eine Reihe von Ländern bestehen strenge Vorschriften bezüglich Arbeitserlaubnis - auch für (unbezahlte) Praktika - und Visum. Jeder Arbeitsaufenthalt in diesen Ländern erfordert ein entsprechendes Visum. Dazu gehören u.a.:
USA
Für ein Praktikum in den USA wird ein J-1 Visum verlangt, das man nur im Zusammenhang mit einem speziellen Vordokument, dem DS-2019, erhält. Dieses kann in Deutschland bei bestimmten, dafür autorisierten Organisationen beantragt werden. Voraussetzung für das DS-2019 wiederum ist die ausdrückliche Zusage eines Praktikumsbetriebs. Ausführliche Informationen:
usa.fh-hannover.de
www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/austauschvisum.html
www.unitedstatesvisas.gov
Kanada
Eine ähnliche Prozedur ist für eine kanadische Arbeitserlaubnis zu durchlaufen. Die notwendige Arbeitsgenehmigung, die auch für unbezahlte und zeitlich begrenzte Praktika / Arbeitsaufenthalte in diesem Land erforderlich ist, muss über ein Austauschprogramm arrangiert werden. Infos:
usa.fh-hannover.de
www.canada.de
www.cic.gc.ca
Australien
In Australien benötigt man für ein Praktikum (länger als 3 Monate) ein sog. Occupational Trainee Visa. Der Arbeitgeber beantragt die Genehmigung, einen ausländischen Praktikanten zu beschäftigen. Es ist nicht möglich, mit einem Besuchervisum in Australien zu arbeiten!
www.germany.embassy.gov.au
www.immi.gov.au
Neuseeland
Studenten oder Trainees beantragen ein Work Visa. Es ist nicht erlaubt, in Neuseeland ohne Arbeitsvisum zu arbeiten, auch wenn es sich „nur“ um ein unbezahltes Praktikum handelt. Das Work Visa gilt normalerweise bis zu sechs Monaten.
www.nzembassy.com
www.immigration.govt.nz
