MA1-Zulassungsvoraussetzung für Klausur aufgehoben
Montag, den 13 Februar 2012 um 09:50
Auf Grund der Erfahrungen und Ergebnisse der bisherigen MA1-Kurztests wird das Zulassungsverfahren zur Klausur geändert. Ab sofort können wieder alle Studierende (alle Studiengänge, ab WS2011/12) an den kommenden MA1-Klausuren (Ende SS2012 bzw. Anfang WS20121/13) ohne die Kurztests bestanden zu haben teilnehmen.
Es wird ein weiterer Kurztest vor den IDWs im SS 2012 auf freiwilliger Basis angeboten. Jeder bestandene Kurztest wird trägt zu einem Bonus von 5% in der Endnote bei.
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