Erforderliche Sprachkenntnisse


Informationen für Studienbewerberinnen und -bewerber zur Anerkennung deutscher Sprachkenntnisse/ language skills

Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen aufgrund § 40 Abs. 2 Nr. 2 des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Gem. § 5 Abs. 3 Nr. 2 der Einschreibordnung der Fachhochschule Kiel richten sich die anerkannten Sprachnachweise nach der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT).

Danach werden folgende Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse bei der Fachhochschule Kiel anerkannt:

1.  Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 2 oder DSH 3),

2.  Nachweis "Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (Test-DaF) Das Ergebnis aller vier Teilprüfungen muss mindestens die TestDaF - Niveaustufe 4 oder höher ausweisen. Bitte beachten Sie, dass nur TestDaF Nachweise akzeptiert werden, die vom Institut in Bochum oder Hagen ausgestellt wurden. Nur in diesen Fällen handelt es sich um ein anerkanntes TestDaF Zertifikat,

Nähere Informationen zum Test-DaF erhalten Sie im:
Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kompetenz der Fachhochschule Kiel,
Victoria Rebensburg
Sokratesplatz 4
24149 Kiel
Tel.: 0431 210-3603, Fax: 0431 210-63603 E-Mail: victoria.rebensburg(at)fh-kiel.de

Die Prüfung kann an jedem anerkannten Test-DaF-Zentrum abgelegt werden. Nähere Informationen zu Test-DaF-Zentren finden Sie unter www.testdaf.de .

3. Nachweis Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, - zweite Stufe,

4. Zeugnis zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung).

 

Hinweis: Wer Inhaber eines Zeugnisses über

a. das Große oder Kleine Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts, die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP),

b. das Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom, das seit dem 01.01.2012 die vorgenannten Prüfungen abgelöst hat oder

c. die bestandene Prüfung "telc Deutsch C 1 Hochschule" 

ist, benötigt die unter 1-4 genannten Nachweise nicht. 
 

Außerdem akzeptiert die Fachhochschule Kiel eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland als Sprachnachweis zum Studium.



Nähere Informationen erhalten Sie in der

Abteilung für stud. Angelegenheiten
Sokratesplatz 3
24145 Kiel
Tel: 0431 210-1339/1338
E-Mail: zulassungsstelle(at)fh-kiel.de oder studierendensekretariat(at)fh-kiel.de