Gleichstellungsbeauftragte

Nach §27 HSG (1) unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 3 HSG (5) (Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft). Sie wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin … Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs gehört dem Fachbereichskonvent mit Antragsrecht und beratender Stimme an … Die Organe und Gremien der Hochschulen erteilen der Gleichstellungsbeauftragten alle Informationen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigt.

 

Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs

Grafik: kein Foto

Dipl.-Ing. Frauke Bähnck

Grenzstrasse 3
24149 Kiel
Raum: C12-3.33

Stellvertretungen

Corina Kopka© A. Diekötter

Dipl.-Inform. Corina Kopka

Grenzstrasse 3
24149 Kiel
Raum: C12-1.85
Grafik: kein Foto

Dipl.Ing. Maike Sieloff

Grenzstrasse 3
24149 Kiel
Raum: C12-1.81