Gremienwahlen

Gremienwahlen 2024

Wahlen in allen Wahlgruppen am 15. und 16. Mai 2024

Die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen verlängert sich gemäß § 15 Absatz 1 Satz 3 GWO bis

Dienstag, 2. April 2024, 15.00 Uhr.

Bis dahin können Sie noch Ihre Kandidatur abgeben. 

Alle anderen Regelungen sind hiervon unberührt. 


Die Gremienwahlen der FH Kiel finden dieses Jahr am

Mittwoch, 15. Mai und Donnerstag, 16. Mai 2024 als Urnenwahl in Präsenz 

und als Direktwahl statt. An beiden Tagen können Sie Ihre Stimme von 9 bis 15 Uhr auf den Campus der FH Kiel abgeben. Die Durchführung der Wahl findet gemäß den Vorschriften der Gremienwahlordnung der FH Kiel statt. Die Gremienwahlordnung der Fachhochschule Kiel vom 31.05.2021 inkl. Satzung zur Änderung der Gremienwahlordnung der Fachhochschule Kiel vom 1. Dezember 2023 finden Sie als Leseabschrift hier.

Es wird in allen Wahlgruppen (1-4) gewählt. Alle Informationen rund um die Wahlen finden Sie hier auf der Homepage. Bitte informieren Sie sich regelmäßig!

Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier

Die Zusammensetzung der Gremien ergibt sich aus den Satzungen der FH Kiel in Verbindung mit den Regelungen des HSG.  

Die Wahl findet als Urnenwahl in Präsenz und als Direktwahl statt. 

Wahlvorschläge sind bis zum

Mittwoch 27. März 2024, 15.00 Uhr,

im Wahlamt einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür die hier abrufbaren Formulare. Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Es ist zulässig, dass mehrere Kandidierendenpaare ihre Bewerbung auf einem Wahlformular eintragen und dieses gemeinsam einreichen.  

Eine vorläufige Gesamtliste der Wahlbewerber*innen ist vom 29. März 2024 bis zum 02. April 2024 im internen Bereich der Homepage einsehbar.

Wir bitten Sie, insbesondere im Falle einer Kandidatur, die dort angegebenen Daten zu prüfen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt im Wahlamt und in den Geschäftsstellen der Fachbereiche vom 13. März 2024 bis zum 06. April 2024 aus. Jede*r Wahlberechtigte ist nur in einer Wahlgruppe und in einem Fachbereich wahlberechtigt. Wer mehreren Wahlgruppen angehört, ist in der Gruppe wahlberechtigt, in der er oder sie überwiegend tätig ist. In Zweifelsfällen entscheidet der Wahlausschuss.

Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie gem. § 89 Absatz 3 LVwG i.V.m. § 24 Absatz 2 GWO bis zum 27. April 2024 einen entsprechenden Antrag im Wahlamt oder per E-Mail an wahlen.team(@)fh-kiel.de stellen. Ihnen werden dann die Wahlunterlagen für eine Briefwahl per Post zugesandt. Wenn Sie trotz Antrags bis zum 8. Mai 2024 keine bzw. unvollständige oder unrichtige Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie im Wahlamt oder per E-Mail unter wahlen.team(@)fh-kiel.de bis zum 14. Mai 2024 (15 Uhr) bei der Wahlleiterin Ersatzwahlunterlagen beantragen.