Auszüge aus:
- dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
Artikel 3: (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Artikel 33: 2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
- dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG): Artikel 1, Abschnitt 1
