Auszüge aus dem Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz, GstG)
§ 19 Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in Fachangelegenheiten
§ 20 Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in Personalangelegenheiten
§ 21 Fachliche Weisungsfreiheit der Gleichstellungsbeauftragten
§ 22 Widerspruchsrecht der Gleichstellungsbeauftragten
§ 23 Geltung für die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden, Kreise, Ämter und Hochschulen
