Zwei Menschen an einem Schalter© J. Kläschen

GGG-Regelung: Studierendenausweis freischalten lassen

von Joachim Kläschen

Am 29. August 2021 wurde die Zugangsberechtigung zu allen Campusgebäuden auf den Studierendenausweisen aller Studierenden aufgehoben. Um mit dem Ausweis wieder Zutritt zu den Gebäuden zu erhalten, ist eine Freischaltung des Ausweises nötig. Diese ist nur dann möglich, wenn Studierende nachweisen können, dass sie entweder vollständig gegen Corona geimpft, von einer Corona-Infektion genesen sind oder ein offizielles Testzertifikat vorweisen können. Ein Selbsttest wird als Nachweis nicht anerkannt.

Die Freischaltung ist in der Kletterhalle im Mehrzweckgebäude, Sokratesplatz 3, (Gebäude 18) möglich. Studierende, die davon Gebrauch machen wollen, benötigen neben dem G-Nachweis (Impfzertifikat, Genesenen-Zertifikat oder offizielles negatives Testergebnis) auch den Personalausweis oder Reisepass. Bei der Freischaltung wird die Art des Nachweises nicht gespeichert.

Liegen alle Unterlagen vor, schaltet das Team in der Kletterhalle den Studierendenausweis wieder frei. Die Freischaltung gilt bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises, längstenfalls bis zum Ende des Semesters. Um das Verfahren zu beschleunigen, bittet das Team bei Vorliegen um einen digitalen G-Nachweis. Da es absehbar zu zeitlichen Engpässen bei der Bearbeitung kommen wird, sollten sich vor allem Studierende mit anstehenden Prüfungen frühzeitig um die Freischaltung ihres Studierendenausweises kümmern.

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