Zu sehen ist eine Hand, die einen Briefumschlag hält und in einen Karton (=Wahlurne) steckt. © Element5 Digital
Demokratie an der Hochschule: In den Gremien sind alle Mitgliedergruppen vertreten.

Fristverlängerung: Jetzt für Gremienwahlen kandidieren und den Hochschulalltag mitgestalten

von Nele Becker

Im Mai wird an der Förde gewählt – die Kieler*innen wählen am 14. Mai 2023 ihre neue Ratsversammlung. Doch nicht nur das: Nur vier Tage zuvor, am Mittwoch, 10. Mai 2023, stehen auch an der FH Kiel wichtige Wahlen an. Bei den Gremienwahlen wählen die Hochschulangehörigen den (Erweiterten) Senat und die Konvente der Fachbereiche. In diesem Jahr wird in der Wahlgruppe der Studierenden (Wahlgruppe 3) gewählt. Ab sofort können sich Studierende aller Fachbereiche für die Kandidatur bewerben.

Erweiterter Senat / Senat

Hochschulen in Schleswig-Holstein haben gemäß Hochschulgesetz einen Erweiterten Senat und einen Senat. Beide übernehmen Beratungs-, Überwachungs- und Wahlaufgaben. Das Präsidium bindet sie in Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium ein, die die gesamte Hochschule betreffen. In einigen Bereichen stimmt der Senat aktiv mit ab, in anderen bezieht er Stellung zu Beschlüssen des Präsidiums.

Damit die Perspektiven aller Hochschulangehörigen in Diskussionen und Entscheidungen einfließen, setzt sich der Erweiterte Senat aus demokratisch gewählten Vertreter*innen der folgenden vier Mitgliedergruppen zusammen:

  • Professor*innen
  • Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte
  • Studierende
  • Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

Neben diesen Mitgliedern gehören die folgenden dem Erweiterten Senat qua Amt an, allerdings ohne Stimmrecht:

  • Das Präsidium
  • Die Dekan*innen der Fachbereiche
  • Der/ die Vorsitzende des AStA
  • Die Vorsitzenden der Personalräte
  • Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten
  • Die Gleichstellungsbeauftragte
  • Die/ der Diversitätsbeauftragte

Diejenigen Mitglieder des Erweiterten Senats, die in ihrer Mitgliedergruppe die höchste Stimmzahl erreichen, bilden den Senat. Der Senat hat also weniger Sitze.

Konvente

An der FH Kiel hat jeder Fachbereich einen eigenen Konvent. Was der Senat für die gesamte Hochschule ist, ist der Konvent für einen einzelnen Fachbereich. Die Konvente entscheiden und beraten über Themen, die explizit den jeweiligen Fachbereich betreffen.

Auch die Fachbereichskonvente setzen sich aus demokratisch gewählten Vertreter*innen der vier Mitgliedergruppen der Hochschule zusammen:

  • Professor*innen
  • Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte
  • Studierende
  • Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

Die Dekanin oder der Dekan sowie die Gleichstellungsbeauftragte eines Fachbereichs sind immer Mitglieder des Konvents.

Für die Gremienwahlen am 10. Mai 2023 können sich Studierende bis Dienstag, 28. März 2023, 15 Uhr bei der Wahlleitung bewerben. Alle Informationen zu den Wahlen sowie Formulare für die Bewerbung zur Kandidatur finden Interessierte auf der Webseite.

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