Einrichtungen und Services der FH

Der AStA vertritt als hochschulweites Gremium die Interessen der gesamten Studierendenschaft. 20 Referent*innen kümmern sich mit dem Vorstand darum, die bestmöglichen Studienbedingungen für euch zu schaffen. Unser Aufgabenbereich umfasst dabei alles, was die gesamte Studierendenschaft betrifft und nicht nur einzelne Fachbereiche.

Gebäude C32, Moorblöcken 1a
www.asta-fh-kiel.de
facebook.com/astafhkiel

FAQ AStA

Wofür steht die Abkürzung AStA?

  • AStA – dieser Begriff  begegnet fast allen Studierenden im Laufe des Studiums. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich der Allgemeiner Studierendenausschuss.

Was ist der AStA?

  • Der AStA ist ein wichtiges Gremium zur Interessenvertretung der Studierenden und kümmert sich um Belange, die über die einzelnen  Fachbereiche hinausgehen. Er ist das exekutive Organ unter den studentischen Gremien.
    Ein AStA ist gemäß §72 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (HSG) an jeder Hochschule des Landes vorgesehen. Er vertritt die Studierendenschaft nach außen und führt deren Geschäfte aus.

Woraus besteht der AStA?

Wofür sind wir unter anderem verantwortlich?

Unsere Sitzung findet wöchentlich statt und ist hochschulöffentlich.

Wo sind wir zu finden?

  • Unser Gebäude befindet sich auf dem Campus der Fachhochschule Kiel. Das Gebäude ist ein großer grauer Container und hat die Nummer 32 und ist beim großen Parkplatz zu finden.

Wir wollen einen diskriminierungsfreien Campus! Dazu gehört sowohl die Vereinbarkeit von Studium und Familie als auch die Unterstützung von beeinträchtigten Studierenden und Minderheiten.


sozial(at)asta.fh-kiel.de

FAQ Referat für Soziales

Ich habe eine Behinderung und/oder chronische Erkrankung. Gibt es Möglichkeiten auf einen Nachteilsausgleich für mich?

  • Ja, jeder Fachbereich bietet die Möglichkeit für Nachteilsausgleiche. Diese betreffen z.B. eine verlängerte Prüfungsdauer, das Nutzen von Hilfsmitteln in Klausuren, usw.. Meistens gibt es Formulare für den Nachteilsausgleich, die beim jeweiligen Prüfungsamt eingereicht werden müssen. Du musst in der Regel Nachweise über deine Gründe der Antragstellung mit abgeben. Die Formulare für den Nachteilsausgleich findest du auf der FH-Homepage. Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung / chronischer Erkrankung (roswitha.pioch@fh-kiel.de) sowie das Sozialreferat (sozial@asta.fh-kiel.de) bieten dir darüber hinaus Beratung zum Nachteilsausgleich und allgemein zum Studium mit Behinderung / chronischer Erkrankung an.

Ich studiere, habe zwei Kinder sowie einen Teilzeitjob, den ich zur Finanzierung dringend benötige. Welche Unterstützung bietet mir die FH?

  • Zur besseren zeitlichen Planung deines Studiums bietet der Studiengang Soziale Arbeit Student*innen mit Kind(ern) und/oder Pflegeverantwortung die Möglichkeit auf eine Vorabanmeldung für Module/Kurse. Für den Studiengang Soziale Arbeit gibt es auch die Möglichkeit, einen Antrag auf ein Teilzeitstudium zu stellen. Als Online-Studiengang bietet die FH Kiel Betriebswirtschaftslehre an. Unterstützung erhältst du auch vom Studentenwerk. Sie bieten Kinderbetreuungsplätze an sowie eine Bafög- und Sozialberatung. Auch der AStA der FH Kiel bietet in Zusammenarbeit mit dem AStA der CAU Kiel eine unabhängige Bafög- und Sozialberatung an. Bei weiteren Fragen melde dich gerne auch bei uns: sozial@asta.fh-kiel.de

Wie kann ich mich gegen sexistische und übergriffige Aussagen und Verhaltensweisen von Kommiliton*innen / Dozent*innen / Mitarbeiter*innen der FH wehren?

  • Das Projekt BASTA! ist eine Beratungsstelle für Studierende, die sexualisierte Grenzverletzung oder Gewalt erfahren. BASTA! (basta@fh-kiel.de) ist eine Kooperation mit dem Frauennotruf Kiel und bietet allen Studierenden die Möglichkeit, sich unabhängig und professionell beraten zu lassen. Außerdem kannst du dich bei allen Vorfällen an die Gleichstellungsbeauftragte der FH Kiel (marike.schmeck@fh-kiel.de) wenden oder auch an uns (sozial@asta.fh-kiel.de). Alle Beteiligten unterstehen der Schweigepflicht.


Ich setze mich gegen Rassismus ein und möchte die Sichtbarkeit diskriminierter Gruppen an der FH vergrößern. Kann ich selbst Projekte starten?

  • Sehr gerne! Ob als einmalige Aktion, wiederkehrender Termin oder feste Mitarbeit in den Gremien - Wir freuen uns immer über Projekte und Ideen, die von der Student*innenschaft initiiert werden und unterstützen dein Vorhaben gerne nach Absprache. Melde dich einfach mit deiner Idee bei uns: sozial@asta.fh-kiel.de .

 

Das Queer-Referat setzt sich für Repräsentation, Partizipation und ein positives Klima für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt auf dem Campus und im Hochschulkontext ein.


FAQ Referat für Queer

Was macht eigentlich das Queer-Referat?

  • Das Queer-Referat vertritt die Interessen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen, asexuellen und queeren (lsbtiaq+) Studierenden durch Repräsentation in der Hochschulpolitik, durch das Schaffen von pro-queeren Räumen, etwa unserem Stammtisch und der Queeren Eskalation, durch Vernetzung, durch Mitgestaltung der Hochschulinfrastruktur und durch Veranstaltungen zu queeren Themen, etwa in den IDW.

Warum braucht es ein Queer-Referat?

  • LSBTIAQ+ Menschen erfahren auch an der Hochschule noch immer implizite und explizite Ausschlüsse, sowie strukturelle Hindernisse. Dagegen gehen wir vor und zeigen (Regenbogen-)Flagge.

Ich identifiziere mich nicht als queer – darf ich trotzdem zu euren Veranstaltungen kommen?

  • Klar! Unsere Veranstaltungen und Räume sollen eine Chance für Aufklärung und Kennenlernen sein. Willkommen sind Menschen unabhängig von geschlechtlicher und sexueller Orientierung, die queeren Themen offen und wertschätzend gegenüberstehen.

 

Beratung zur Studiensituation von Studierenden aller Fachbereiche mit Behinderung und chronischen Krankheiten.

  • Studienorganisation
  • Prüfungssituationen
  • Beratung beim Antrag auf Nachteilausgleich
  • Raumprobleme/ Zugangsbarrieren auf dem Hochschulgelände
  • Konfliktberatung

Büro: Sokratesplatz 2, R 4.12

Sprechstunde: Dienstag, 11.45 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
Tel.: 0431 / 210 – 3075

Beauftragte der Fachhochschule Kiel für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten: Prof. Dr. Roswitha Pioch
roswitha.pioch(at)fh-kiel.de

Zweifel am Studium haben meist vielfältige Gründe und bedeuten nicht das Aus deiner beruflichen Karriere. Im Gegenteil: Oftmals sorgen die intensiven Auseinandersetzungen mit den eigenen Stärken, Ideen und Zielen für eine neue Motivation und auch mal für eine neue Richtung. Wir unterstützen dich zu reflektieren und neue Ideen für deine beruflichen Möglichkeiten zu entwickeln.


Gebäude C 02, Raum 0.50

Passgenaue Besetzung von Lehrstellen

Silja Drings
sdrings@hwk-luebeck.de
Telefon 0431 666563-811
Mobil 0173 7024474
Handwerkskammer Lübeck

Britta Pochert
B.Pochert@hwk-flensburg.de
Telefon 0461 866-165
Handwerkskammer Flensburg

FAQ Handwerkskammer - Beratung "Zweifel am Studium?"

Wenn ich noch nicht genau weiß, was ich machen möchte, kann ich dann unverbindlich ein Praktikum oder mehrere Praktika machen?

  • Natürlich ist es möglich, mehrere Praktika zu absolvieren, bis „das Richtige“ gefunden wurde.

Kann ich die Ausbildung verkürzen?

  • Ja, die Ausbildung kann aufgrund des Schulabschlusses (Abitur bzw. FHR) verkürzt werden. Das wird dann mit dem Betrieb abgesprochen.

Wann ist der Ausbildungsstart?

  •  Regulär am 1. Juli, 1. August oder 1. September, je nachdem, um welchen Beruf es sich handelt. Es ist auch möglich, später mit der Ausbildung zu beginnen, also z.B. Mitte Oktober oder Anfang November.

Kann etwas aus meinem Studium angerechnet werden?

  • In den handwerklichen Berufen ist es schwierig, Leistungen anzurechnen. Ggf. ist es in der Berufsschule möglich. Im praktischen Bereich nicht, da geht es darum, die handwerklichen Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erlernen. Das dauert meist. Wenn es gut klapp, kann natürlich verkürzt werden (siehe oben).

Was kann ich nach meiner Ausbildung als Geselle noch erreichen?

  • Da gibt es mehrere Möglichkeiten, auch abhängig vom Berufsbild. Es ist noch eine Techniker-Weiterbildung möglich oder die Meisterausbildung. Und darauf aufbauend der betriebswirtschaftliche Handwerksmeister. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine handwerkliche Lehre mit einem Fachhochschulstudium zu verknüpfen (StudiLe) oder eine handwerkliche Ausbildung und ein betriebswirtschaftliches Kompaktstudium zum Technischen Betriebswirt (TBW). Nähere Infos dazu auf unserer Webseite.

 

Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachbereiche Maschinenwesen, Informatik und Elektrotechnik sowie Bauwesen und Wirtschaft bietet die Fachhochschule Kiel ein duales Studienmodell an: das Industriebegleitete Studium (IBS). Das IBS verbindet theoretisches Wissen mit betrieblicher Praxis: Im Studium eignen sich die angehenden Akademikerinnen und Akademiker aktuelles Fachwissen an, das sie im Unternehmen praktisch anwenden. Eine Win-win-Situation für Studierende und Unternehmen!

fh-kiel.de/ibs

Frau Claudia Martens 
Tel: 0431 - 210 2605
claudia.martens(at)fh-kiel.de

FAQ IBS studieren

Kann ich einen IBS-Vertrag abschließen, ohne eine Zulassung zum Studium zu haben?

  • Ja, das müssen Sie sogar. Die Kooperationspartner suchen oftmals bis zu einem Jahr im Voraus ihre Kandidat*innen für ein industriebegleitetes Studium. Für einen Studienplatz kann man sich jedoch erst später bewerben (Die Bewerbungsfristen finden Sie hier). Die Zusage für einen Studienplatz erhalten Sie im August bis September. Der Vertrag mit dem Kooperationspartner wird unwirksam, wenn Sie von der FH Kiel keine Zulassung bekommen.

Muss ich mich auch bei der FH Kiel um einen Studienplatz bewerben, wenn ich bereits einen IBS-Vertrag mit einem Kooperationspartner vorweisen kann oder bekomme ich automatisch eine Zulassung zum Studium?

  • Ja, Sie müssen sich sowohl bei einem Unternehmen/einer Behörde als auch an der FH Kiel bewerben. Der Kooperationsvertrag ist nicht zulassungs- oder einschreiberelevant.
    Ausnahme Bauingenieurwesen industriebegleitet: Für den Studiengang Bauingenieurwesen industriebegleitet muss der Vertrag in Kopie bei der FH Bewerbung beigelegt werden, da er für Ihren Studiengang zulassungsrelevant ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ich studiere bereits an der FH Kiel. Kann ich mich auch dann noch um einen Platz für ein industriebegleitetes Studium bewerben?

  • Na klar! Bei vielen Kooperationspartnern ist es möglich, erst mit dem Studium zu beginnen und sich während des 1. oder 2. Semesters um einen Platz beim Kooperationspartner zu bewerben.
    Bei Bauingenieurwesen industriebegleitet ist diese Option nicht relevant.

Wo finde ich die Liste der aktuellen IBS Kooperationspartner?

  • Eine aktuelle Liste der Kooperationspartner erhalten Sie beim IBS Projektbüro oder online hier.

Ich stehe in Kontakt mit einer Firma oder Behörde, die mir die Möglichkeit eines industriebegleiteten Studiums anbietet. Leider gehört sie nicht zu den angegebenen Kooperationspartnern der FH Kiel.

  • Das ist kein Problem. Es besteht die Möglichkeit, selbst Unternehmen oder Behörden anzusprechen. Viele Unternehmen/Behörden beteiligen sich an dem Modell, wenn Sie von Studieninteressierten darauf angesprochen werden.
    Für weitere Details zum Vorgehen ist ein kurzes Vorabgespräch sinnvoll. Rufen Sie im IBS Projektbüro der FH Kiel an. Wir unterstützen Sie gerne mit Informationsmaterial und weiteren Tipps.

 

Gleichstellungsstelle

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team unterstützen das Präsidium der Fachhochschule Kiel bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags nach dem Hochschulgesetz. Die tatsächliche Umsetzung von Geschlechter- und Chancengerechtigkeit auf allen Ebenen der Hochschule bildet hierbei das übergeordnete Ziel. Die Gleichstellungsbeauftragte berät alle Angehörigen und Mitglieder der FH Kiel zu gleichstellungsrelevanten Themen. Die Einhaltung des Dienstweges ist dafür nicht notwendig. Beratungsthemen sind bspw.

  • Sexualisierte Belästigung und Grenzverletzungen im Hochschulkontext
  • Karriereförderung für Frauen
  • Geschlechtergerechte Sprache
  • Personalentwicklung
  • Geschlechtergerechte Gestaltung von Projekten und Veranstaltungen
  • Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: Dr.in Marike Schmeck;
  • Koordinatorin der Gleichstellungsstelle: Fenja Rathjen

 

Familienservice

Familienservice ist die erste Anlaufstelle bei Fragen zu den Themen Familie, Pflege und Vereinbarkeit und bietet allen Hochschulangehörigen eine Erstberatung, Möglichkeit zur Kritik oder Ideenaustausch an. Der Familienservice sensibilisiert für Vereinbarkeitsthemen, stellt Bedarfe fest und ist bemüht, diese zu decken. Gemeinsam mit der Hochschule will er die Hochschule als familiengerechten Ort gestalten. Das Familienverständnis ist dabei vielfältig. Der Familienservice unterstützt alle Lebensgemeinschaften, in denen Menschen füreinander Sorge tragen. Der Familienservice bietet an:

  • eine vertrauliche Beratung für alle Hochschulangehörigen zur Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit familiären Aufgaben
  • Informationen über FH-externe Angebote und weitere Anlaufstellen
  • Unterstützung in familiär bedingten schwierigen Lebenslagen
  • Austausch und Veranstaltungen über die Themen Vereinbarkeit, Familie und Pflege
  • Ansprechperson: Annemarie Müller

Die Diversitätsbeauftragte unterstützt die Hochschule bei der Planung und Organisation von chancengerechten Lehr-, Studien-, und Arbeitsbedingungen für ihre Angehörigen und Mitglieder. Sie setzt sich für diskriminierungsfreie Strukturen und soziale Gerechtigkeit an der FH Kiel ein und bietet für alle Hochschulangehörigen, insbesondere Studierende und Promovierende, Antidiskriminierungsberatung an. Die Diversitätsbeauftragte informiert, sensibilisiert und berät zu Themen wie bspw.

  • soziale Herkunft
  • rassistische Strukturen
  • Behinderung und /oder chronischer Erkrankung
  • sexuelle Orientierung
  • Geschlechtervielfalt
  • Mehrfachdiskriminierungen und Intersektionalität
  • Umgang mit erlebter oder beobachteter Diskriminierung an der Hochschule
  • Sollten Sie einen Beratungstermin wünschen, melden Sie sich gerne direkt per E-Mail bei Alexa Magsaam. Die Terminvergabe erfolgt nach Absprache.
  • Zentrale Diversitätsbeauftragte: Alexa Magsaam
  • Mehr Informationen: www.fh-kiel. de/diversitaet

FAQ Diversität

Was macht die bzw. was ist die Aufgabe der Diversitätsbeauftragten?

  • Aufgabe der Diversitätsbeauftragten ist es, die Hochschule bei Planung und Organisation von chancengerechten Studien- und Arbeitsbedingungen für ihre Angehörigen und Mitglieder zu unterstützen. Sie setzt sich für diskriminierungsfreie Strukturen und soziale Gerechtigkeit an der FH Kiel ein und bietet für alle Hochschulangehörigen Antidiskriminierungsberatung an. Sollte eine Person an der FH Kiel diskriminiert werden, bspw. aufgrund rassistischer Zuschreibungen, einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung, kann sie sich jederzeit an die Diversitätsbeauftragte wenden. Auch wenn sich eine Person unsicher ist, ob es sich um Diskriminierung handelt, wird sie von der Diversitätsbeauftragten beraten.

    Darüber hinaus informiert und sensibilisiert die Diversitätsbeauftragte Mitglieder und Angehörige der Hochschule über Themen der Diversität. In diesem Rahmen organisiert sie bspw. Workshops und Vorträge im Rahmen der Interdisziplinären Wochen. Weitere Informationen über die Arbeit der Diversitätsbeauftragten erhalten Sie hier.

Ist die Diversitätsbeauftragte für Mitarbeitende und Studierende zuständig?

  • Ja ist sie. Sie ist laut Hochschulgesetz sogar ausdrücklich für Studierende und Promovierende der FH Kiel zuständig. D.h. jede Person, die an der FH Kiel arbeitet, studiert oder promoviert kann sich mit seinen*ihren Anliegen zu jeder Zeit an die Diversitätsbeauftragte wenden. Bei Beratungsbedarf können Sie eine E-Mail an diversity(at)fh-kiel.de schreiben und einen Termin vereinbaren.

Werden meine Beratungsanliegen von der Beauftragten für Diversität vertraulich bzw. anonym behandelt?

  • Selbstverständlich. Sollten Sie Beratung bei der Diversitätsbeauftragten suchen, wird diese natürlich vertraulich und anonym behandelt. Die Grundsätze der Beratung folgen dabei folgenden Grundsätzen: Die Beauftragte für Diversität bietet einen geschützten Raum für die ratsuchende Person, die Beratungen erfolgen vertraulich, die Diversitätsbeauftragte ermutigt zu Selbstbestimmung und Selbstermächtigung der betroffenen Person und berücksichtigt verschiedene Diskriminierungsdimensionen, d.h. sie achtet auf intersektionale Zusammenhänge. Im Falle von Diskriminierung und Ungleichbehandlung an der Hochschule berät die Diversitätsbeauftragte und bespricht mit der jeweils betroffenen Person, wie diese mit ihrem Anliegen gegebenenfalls weiter verfahren möchte. Auf Wunsch begleitet die Diversitätsbeauftragte die von einer Diskriminierung betroffene Person im Falle eines angestrebten Beschwerdeverfahrens.

Sind Studierende rechtlich vor Diskriminierung an der FH Kiel geschützt?

  • Ja sind sie. Die FH Kiel hat im Mai 2019 die Richtlinie der Fachhochschule Kiel zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Belästigung und Gewalt erlassen.

    In der Präambel der Richtlinie heißt es:
    „Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule gem. § 13 HSG-SH sind in besonderem Maße dazu aufgefordert, an der Gestaltung eines wertschätzenden und gewaltfreien Arbeits- und Studienumfeldes mitzuwirken, in dem die Rechte, Freiheiten und die Würde von Mitmenschen geachtet werden.

    Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierte Belästigung und Gewalt stellen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes und eine massive Störung des Hochschulbetriebs dar. Sie schaffen ein einschüchterndes, stressbeladenes und entwürdigendes Arbeits- und Studienumfeld und können zu ernsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Sie sind eine Verletzung arbeitsvertraglicher, dienstrechtlicher und hochschulrechtlicher Pflichten und werden als solche geahndet.

    Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs übernimmt die FH Kiel die Verantwortung, ihre Angehörigen vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Belästigung und Gewalt zu schützen. Alle Hochschulangehörigen haben das Recht, (anonym) Beratung in Anspruch zu nehmen sowie Beschwerde einzureichen. Beratungsgespräche und Beschwerdeverfahren unterliegen grundsätzlich der Vertraulichkeit. […]“

 

Möchten Sie ein Auslandssemester absolvieren oder internationale Studierende kennenlernen? Das IO ist Anlaufstelle für internationale und deutsche Studierende. Hier erhalten Sie Informationen zu Studium und Praktikum im Ausland. Für internationale Studierende ist das IO zentrale Beratungsstelle. In Zusammenarbeit mit der Lokalen Erasmus Initiative (LEI) wird ein landeskundliches und interkulturelles Semesterprogramm angeboten.


Gebäude C 19, 1. Etage

Montag + Mittwoch 10 – 12 Uhr
Dienstag 14 – 16 Uhr
Donnerstag 12 – 14 Uhr
sowie nach Vereinbarung

international(at)fh-kiel.de
www.instagram.com/outgoings_fh_kiel/
www.instagram.com/incomings_fh_kiel/

FAQ International Office (IO)

Welche Möglichkeiten gibt es für mich, ein Auslandssemester während meines Studiums zu machen?

  • Die FH Kiel verfügt über mehr als 100 Partnerhochschulen im europäischen Ausland und auch weltweit.Welche Partnerhochschulen mit welchen Fachbereichen kooperieren, erfahrt Ihr im International Office oder auf der Homepage des IO.

Kann ich auch ein Praktikum im Ausland machen?

  • Ja, neben dem Studium kann auch ein Praktikum im Ausland absolviert und gefördert werden. Auch Anfertigen einer Abschlussarbeit ist möglich.

Werden die Leistungen, die ich im Ausland erbringe, hier auf mein Studium anerkannt?

  • Ja, wenn die Module vorher in einem Learning Agreement festgelegt und genehmigt wurden. Hierbei helfen die jeweiligen Auslandskoordinatoren der Fachbereiche.

 

Das Team der Campus IT stellt die hochschulweite IT Infrastruktur mit dem Campusnetz, den Server- und Speicherressourcen für zentrale Anwendungen für Studium und Verwaltung zur Verfügung. Dazu gehören das Betrieb einer Vielzahl von Dienste, wie dem Campus Management, Campus Netzwerk, WLAN, E-Learning Plattformen und E-Mail.


www.fh-kiel.de/it
WLAN-Einrichtung: fh-kiel.de/wlan 

Kontakt über: wlan(at)fh-kiel.de

 

Das Studentenwerk Schleswig-Holstein gestaltet den Studienalltag und hält für die Studierenden des Landes eine Vielzahl von Serviceleistungen rund um das Studium bereit. Wir möchten zum Studienalltag beitragen – in unseren Mensen und Cafeterien, Wohnheimen, durch Studienfinanzierung, mit unseren sozialen Beratungs- und Betreuungsangeboten sowie durch Unterstützung kultureller und kreativer Aktivitäten.

Fragen zum Bafög werden hier geklärt!


www.studentenwerk.sh

FAQ Studentenwerk.SH

Ich bin im zwar schon im ersten Semester, aber würde mich sehr darüber freuen, Informationen zum elternunabhängigen BAföG ab 25 Jahren bekommen zu können.

  • Ob ein Anspruch auf elternunabhängiges BAföG besteht wird bei jedem Antrag auf BAföG mitgeprüft. Elternunabhängiges BAföG ist unabhängig vom Alter des*der Studierenden.
    Elternunabhängiges BAföG wird dann ausgezahlt, wenn der*die Studierende noch sehr spät ein Studium beginnt und diese Entscheidung für die Eltern, welche Unterhalt zahlen müssten, nicht mehr absehbar war oder wenn eine dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde und sich eine dreijährige Vollzeitberufstätigkeit angeschlossen hat.
    BAföG kann zu jedem Zeitpunkt im Studium beantragt werden. Bei Unsicherheiten, ob ein Anspruch auf BAföG besteht, wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Ausbildungsförderung (https://www.studentenwerk.sh/de/bafoeg/index.html).

Meine Eltern müssten mir Unterhalt zahlen, sie machen das aber nicht. Sie wollen auch nicht an meinem BAföG-Antrag mitwirken. Was kann ich tun?

  • Wenn die Eltern sich weigern Unterhalt zu zahlen, den sie zahlen müssten, oder beim BAföG-Antrag ihre Einkommensverhältnisse nicht offenlegen, kann ein Antrag auf Vorausleistung beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.

Ich bin schon 31 Jahre und beginne mein Studium. Kann ich noch einen Antrag auf BAföG stellen?

  • Grundsätzlich gibt es beim BAföG zwei Altersgrenzen für den Beginn der Förderung. Einen Antrag kann man bis 30 Jahre für ein Bachelorstudium und bis 35 für ein Masterstudium stellen. Unter anderem Krankheit, Behinderungen oder Kindererziehungszeiten können diese Altersbeschränkung nach hinten verschieben. Bei Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich direkt Kontakt mit dem Amt für Ausbildungsförderung aufzunehmen.

Kann ich BAföG für ein Studium beantragen, wenn ich vorher Schüler*innen-BAföG bezogen habe?

  • Ja, das geht.

Ich möchte studieren, beziehe im Moment aber selber oder über eine Bedarfsgemeinschaft Sozialleistungen. Gibt es Hilfen für den Start ins Studium?

 

Mit der Zentralen Studienberatung bietet die Fachhochschule Kiel ein umfassendes Beratungsangebot an, das sich an (potenzielle) Studierende richtet. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht und behandeln alles vertraulich. Montags von 14-16 Uhr findet eine offene Sprechstunde statt, ansonsten wird um Terminvereinbarung für ein individuelles Gespräch gebeten. Dafür erreicht ihr die Studienberatung telefonisch.

Gebäude C18 – 0.07

Telefon: 0431 – 210 1760
Telefonsprechzeiten:
Mo. – Do.: 10 – 12 Uhr und Di 14-16 Uhr

studienberatung(at)fh-kiel.de

 

FAQ Zentrale Studienberatung

Ist ein Stipendium was für mich?

  • Ein Stipendium ist nicht nur für absolute Überflieger gedacht. Auch mit guten Noten und einem sozialen oder gesellschaftlichen Engagement können Sie für Stipendienstiftungen interessant sein. Die Zentrale Studienberatung berät Sie gerne Rund um das Thema Stipendien. Informationen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie unter fh-kiel.de/Stipendien

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Schwierigkeiten im Studium habe?

  • Bei Belastungen wie Motivationsprobleme, Prüfungsangst, Unsicherheiten bei der Studiengangwahl und allen weiteren Sorgen und Nöten Rund ums Studium berät und unterstützt Sie die psychosoziale Beratung der Zentralen Studienberatung telefonisch und persönlich (auch anonym) und arbeitet mit Ihnen an einer konstruktiven Lösung ihrer Anliegen. Vereinbaren Sie gerne einen individuellen Beratungstermin mit uns. Die Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie unter fh-kiel.de/Studienberatung

Wie komme ich am besten an eine Unterkunft oder ein WG-Zimmer?

  • Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet verschiedene Wohnmöglichkeiten und Wohnheime auf dem Kieler Ost-und Westufer an. Infos dazu gibt es unter www.studentenwerk.sh/de/wohnen/index.html. Ein WG-Zimmer findet man am besten unter wg-gesucht.de oder über Ebay-Kleinanzeigen.

Welche Jobs kann ich neben dem Studium machen?

  • Besonders beliebt sind Werkstudentenjobs oder Hiwi-Stellen. Halten Sie dafür die Augen offen und schauen Sie an der FH nach Aushängen und nach Ausschreibungen auf den Internetseiten oder fragen Sie direkt bei den Dozent*innen persönlich nach. Auch auf gängigen Portalen wie Jobmensa, Monster und Ebay-Kleinanzeigen können Sie fündig werden. Grundsätzlich sind auch alle anderen Arten von Nebenjobs möglich.

 

Studienkolleg an der FH Kiel

Das Studienkolleg bietet studienvorbereitende Kurse für ausländische Studieninteressierte aus den Nicht-EU-Ländern an, die mit ihrem Heimatzeugnis in Deutschland keinen direkten Hochschulzugang haben. Hier kann man nach dem Besuch eines 2-semestrigen Kurses die Feststellungsprüfung (FSP) ablegen und somit die fachgebundene Fachhochschulreife erlangen. Dieser Abschluss ermöglicht das Studium in dem gewählten Schwerpunktbereich an einer Fachhochschule in Deutschland. Es werden die Schwerpunktkurse Technik und Wirtschaft angeboten. Das Ablegen einer Ergänzungsprüfung im Fach Gesellschaftskunde eröffnet den Zugang zum Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit.

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Gebäude C 19, Eingang links, Erdgeschoss und 1. Etage

Di und Do 9:00 - 11:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Telefon: +49 431 210-4830

E-Mail: studienkolleg(at)fh-kiel.de

Website: https://www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/studienkolleg/