Update KW 4 - 29.01.2021
Update KW 4 - 29.01.2021
- Die Corona-Homeoffice-Regelung wird bis vorerst zum 15.03.2021 weitergeführt.
- Durch eine aktuelle gesetzliche Änderung wird für das Kalenderjahr 2021 der Anspruch auf Kinderkrankengeld für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung eweitert. Näheres dazu hier.
- Regelstudienzeit / Fachsemesterzahl: Wie schon das Sommersemester 2020 wird auch das Wintersemester 2020/21 nicht als Fachsemester gewertet (§4 Corona HEVO).
- Nicht bestandene Prüfungen gelten als Freiversuch, wenn sie auf Grund der Corona-Pandemie als elektronische Prüfung durchgeführt oder die in der Prüfungsordnung festgelegte Prüfungsart durch eine andere Prüfungsart ersetzt wurde (§5 Corona HEVO).
- Für Studierende mit Kind bis 14 Jahren gilt jede im Wintersemester 2020/21 abgelegte und nicht bestandene Prüfung als Freiversuch (§5 Corona HEVO).