Konvent
Der Fachbereichskonvent tagt in der Regel am 1. Mittwoch eines Monats (nicht im August) im Raum C13-1.02 (Konferenzraum, Grenzstraße 5). Die Sitzungen sind i. a. öffentlich für Mitglieder der Hochschule.
Der Fachbereichskonvent besteht aus folgenden Mitgliedern
- 1 Dekan
- 11 Professoren*innen
- 4 Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- 2 Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung
- 4 Studierende
- 1 Gleichstellungsbeauftragte (ohne Stimmrecht)
Die Arbeit des Fachbereichskonvents wird durch Ausschüsse unterstützt, die zur Vorbereitung von Beschlüssen eingesetzt sind.
Gemäß § 29 des Hochschulgesetzes (HSG) hat der Konvent eines Fachbereichs Aufgaben zur Beratung und Entscheidung in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit durch das HSG oder die Verfassung nichts anderes bestimmt ist.
Nach § 30 HSG (1) leitet der Dekan den Fachbereich, bereitet die Beschlüsse des Fachbereichskonvents vor und führt sie aus. Er entscheidet insbesondere über die Verwendung der Personal- und Sachmittel, die dem Fachbereich zugewiesen sind, sowie über den Einsatz der wissenschaftlichen, künstlerischen und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs und er unterrichtet darüber den Fachbereichskonvent.