Studien- und Prüfungsordnung
Die fachbereichsübergreifenden Bestimmungen für das Prüfungsverfahren aller Bachelorstudiengänge der Fachhochschule Kiel regelt die Prüfungsverfahrensordnung (PVO).
Die Prüfungsordnung (Satzung) für den Bachelorstudiengang „Bauingenieurwesen - industriebegleitet“ am Fachbereich Medien regelt in Ergänzung zur jeweils gültigen PVO das Verfahren und die Prüfungsanforderungen durch abschließende Bestimmungen.
Überleitung in die neue Prüfungsordnung ab 01.09.2020
Alle Studierende, die am 31.08.2020 bereits im Studiengang "Bauingenieurwesen-industriebegleitet" eingeschrieben sind, setzen ab dem 01.09.2020 ihr Studium nach der neue Prüfungsordnung fort.
- Erläuterungen zur Überleitung
- Anerkennungung bereits erbrachter Leistungen.
Praktikum
Das Studium beinhaltet ein einsemestriges Pflichtpraktikum (23 Wochen zuzügl. Urlaub) zur Vertiefung und Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse in der Praxis.
Hier finden Sie die neue Praktikumsrichtlinie.