BGM
Was ist das?
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten.
Je nach Definition fußt der Themenkomplex "Gesundheit" in Betrieben auf drei oder vier Grundpfeilern. Zu einem Teil sind Unternehmen zur Einhaltung der Vorschriften und Angebote gesetzlich verpflichtet, andere Leistungen sind freiwillig.

Arbeitsschutz
dient der Sicherheit, dem Schutz und der Gesundheit eines jeden Mitarbeiters. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist festgelegt, dass jeder Betrieb Maßnahmen, angepasst an die individuellen Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden, ergreifen, überprüfen, auswerten und anpassen muss.
Die Gefahren können in Form von Personenschäden, wie zum Beispiel Unfällen auftreten. In der heutigen Zeit schließt Arbeitsschutz allerdings nicht mehr nur die Verhinderung von Unfällen durch technische Vorkehrungen mit ein, sondern setzt eine allgemeine Prävention in den Fokus.
Ansprechpartner an der FH Kiel: Andree Waskow - Kontakt
BEM
ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu dem Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind.
Ziel des BEM ist es, für längere Zeit erkrankten Mitarbeitende ein Zurückkehren in den Betrieb zu erleichtern, zur Leistungsfähigkeit zurück zu führen und eine Wiedererkrankung zu vermeiden.
Die Eingliederung stellt für Mitarbeitende ein Angebot dar, das freiwillig in Anspruch genommen und auch ohne Angabe von Gründen beendet werden kann.
Informationen und Ansprechpartner zum BEM finden Sie hier. (Die Daten sind nur einsehbar, wenn Sie im Internen Bereich eingeloggt sind.)
BGF
ist die Betriebliche Gesundheitsförderung. Diese Leistungen sind freiwillig und stellen häufig einen Mehrwert für alle Angehörigen des Unternehmens dar.
Die BGF umfasst Maßnahmen, die auf das Verhalten von Menschen ausgerichtet sind (Verhaltensprävention) und Maßnahmen, die Arbeitsbedingungen analysieren (Verhältnisprävention).
Mögliche Maßnahmen können sein:
- Verhaltensprävention
Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheit wie die Förderung der Fahrradnutzung durch die baulichen Veränderungen durch den VeloCampus
- Verhältnisprävention
Verbesserung der Arbeitsbedingungen und gesundheitsgerechten Organisation der Arbeit (z.B. Bildschirmarbeitsplatzgestaltung, Arbeitszeitregelungen, Pausengestaltung) oder der Zurverfügungstellung von Dienst- und Lastenfahrrädern im Projekt VeloCampus
PSH-S
umfasst die Suchtprävention und das Psychosoziale Hilfesystem.
- Mitarbeitende können folgende Anlaufstellen kontaktieren:
- Drogenberatung / Suchtberatung der Stadt Kiel
- Beratung für Menschen mit psychischer Erkrankung oder psychischen Störungen der Stadt Kiel
- oder eine der Beratungsstellen aus dem Wegweiser Sozialpsychiatrische/ Psychosoziale Hilfen in Kiel in Anspruch nehmen.
Für Studierende kann die erste Anlaufstelle die Studienberatung der FH Kiel sein, die außer ihrer eigenen Angebote auch weitere Kontakte auf ihrer Seite bereitstellen.
Alternativ bietet das Studentenwerk.SH Studierenden eine Anlaufstelle für die psychologische Beratung an. Wer das Beratungsangebot nutzen möchte, findet hier die Kontaktdaten zu den Psychologen des Studentenwerk.SH.
Bei Themen wie Problemen im Studium (z. B. Prüfungsangst, Schreibblockaden, Antriebs-/Arbeitsstörungen), aber auch bei persönlichen Problemen und/oder krisenhaften Ereignissen wie Ängsten, Süchten, Trennungen, Krankheiten oder Todesfällen u.v.m. werden kostenlos Beratungen ohne Krankenschein durchgeführt.
Natürlich können sich Studierende auch an die bei den Mitarbeitenden aufgelisteten Beratungsstellen wenden.