Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

 

Damit sich Ihre Studiendauer durch Ihren Auslandsaufenthalt nicht verlängert ist es wichtig, dass Ihre im Ausland erbrachten Leistungen von der FH Kiel anerkannt werden.

Bitte lesen Sie dazu die Anerkennungs- und Anrechnungsordnung (Satzung) für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachhochschule Kiel aufmerksam durch.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Anerkennung: Die Pauschalanerkennung sowie die Einzelanerkennung. Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteilen der Verfahren.

Hinweise zu den Anerkennungsmöglichkeiten, wenn Sie als Free Mover ins Ausland gehen und nicht an einer Partnerhochschule studieren, sind hier gegeben.

Die Umrechnung der im Ausland erzielten Noten und erworbenen Leistungspunkte in Noten nach dem deutschen System bzw. in ECTS-Punkte erfolgt länderspezifisch. Sie können die Umrechnungsschlüssel für die jeweiligen Länder der Umrechnungstabelle entnehmen.

Zur Anerkennung Ihrer erworbenen Leistungen in Übersee geben Sie diese nachdem Sie Ihre Leistungsübersicht der Partnerhochschule im Original erhalten haben bei Herrn Prof. Franke ab.

 

Eine Anerkennung der Leistungen im Ausland für einen anderen Schwerpunkt als den Schwerpunkt Internationale BWL ist gegebenenfalls möglich. Dazu müssen die im Ausland zu belegenden Kurse im Voraus mit dem für den gewünschten Schwerpunkt zuständigen Institut abgestimmt werden. Davon unberührt sind die sonstigen Regelungen bezüglich der Pauschalanerkennung.