Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zur Staatlichen Anerkennung

 

Mit der Verleihung des Bachelorabschlusses wird das Studium beendet und der erste berufsqualifizierende Abschluss für die Soziale Arbeit bzw. für die Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) erworben.

Den Berufsschutz sowie die damit verbundenen Sonderstellungen, Rechte und höhere tarifliche Vergütungsansprüche erhält man jedoch häufig erst mit der Staatlichen Anerkennung.

Diese kann im Anschluss an den Bachelorabschluss im Rahmen eines freiwilligen Weiterbildungsangebots der Fachhochschule Kiel und einer (in der Regel) einjährigen Berufseingangsphase in anerkannten Ausbildungsstätten erworben werden.

Ziel des Weiterbildungsangebots ist es, die im Studium vermittelten Kenntnisse in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit bzw. der Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) exemplarisch anzuwenden sowie die eigenen Fachkenntnisse zu vertiefen.

Im Rahmen eines vertieften Theorie-Praxis-Verhältnisses und zur Entwicklung einer beruflichen Identität kommt dem Weiterbildungsangebot daher eine zentrale Funktion zu.

Zulassungsvoraussetzungen, Modalitäten sowie Informationen zu den theoriegeleiteten Anteilen des Weiterbildungsangebots entnehmen Sie bitte dem Erlass zur Staatlichen Anerkennung und dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis.

Beim berufsbegleitenden und onlinegestützten Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (BASA Online) ist es möglich, die Staatliche Anerkennung über ein in den Studienablauf integriertes Modul zu erwerben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Erlass zur Staatlichen Anerkennung sowie im Modulhandbuch.

Was verdient man im Anerkennungsjahr?

Arbeitgeber, die tarifgebunden sind, zahlen in der Regel nach dem jeweils gültigen Tarif, also zum Beispiel dem TVPöD, dem TVL Prakt oder den AVR.

Bei nicht-tarifgebundene Arbeitgebern ist das Entgelt im Anerkennungsjahr Verhandlungssache. Der Prüfungsausschuss für die staatliche Anerkennung empfiehlt eine Orientierung am TVPöD.

Zurzeit (Stand 16.08.2023) sind das 1876,21€ plus eine (abgaben- und steuerfreie) Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 110 € . 

Den TVPöD finden Sie hier, das Dokument zur Inflationsausgleichszahlung hier

Um den Netto-Verdienst auszurechnen, nutzen Sie bitte einen Brutto-Netto-Rechner im Internet.

Informationsveranstaltungen zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung für Soziale Arbeit und Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik)

Inhalte:

  • Gründe für den Erwerb der Staatlichen Anerkennung
  • rechtlicher Hintergrund (Erlass)
  • Anforderungen an die Ausbildungsstätten/Anleitung
  • Formalien, v.a. zu den Themen Fristen, Voll-/Teilzeit und Gehalt
  • Informationen zum berufspraktischen Teil in der Sozialverwaltung (nur BASA)
  • Weiterbildungsplan, Tätigkeitsbereiche, Theorieveranstaltungen
  • die Auswahl bzw. das Finden einer Ausbildungsstätte, Bewerbungsstrategien, Vergütung u.a.

Die Termine der Informationsveranstaltungen finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis (Seite 1)