Hochschulrat

Vorsitzender
Prof. Dr. Thomas Pawlik
Hochschule Bremen

Dr. Glenny Holdhof
ehem. Geschäftsführerin
EDUR-Pumpenfabrik
Eduard Redlien GmbH & Co. KG

Jörg Orlemann
Hauptgeschäftsführer
IHK zu Kiel

Simone Menne 
Aufsichtsrätin und Non-Executive Director in diversen Unternehmen

Lydia Bahn   
Hauptgeschäftsführerin, Mitgründerin und Gesellschafterin
assono GmbH

Aufgaben des Hochschulrats (gem. § 19 HSG)

Der Hochschulrat wird mit externen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft besetzt. Dieses Gremium hat Mitwirkungs- und Überwachungsaufgaben im Bereich des Hochschulmanagements und der Strukturentwicklung.

Gemäß § 19 HSG sind dies im Einzelnen:

  1. Entscheidung bei Anrufung durch die Kanzlerin oder den Kanzler (§ 25 Absatz 1 Satz 5),
  2. Stellungnahme zum Entwurf der Verfassung (§ 7),
  3. Einvernehmen mit dem Senat zur Satzung über Qualitätssicherung (§ 5 Absatz 3),
  4. Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zu Schwerpunkten in Forschung und Lehre sowie zur Struktur der Lehrangebote,
  5. Stellungnahme zum Haushaltsplan,
  6. Einvernehmen mit dem Senat über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule,
  7. Einvernehmen mit dem Senat über die Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung einschließlich zugehöriger Satzungen, insbesondere zu den Grundsätzen über die Vergütung der Professorinnen und Professoren und den Abschluss der Vergütungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Präsidiums mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten,
  8. Stellungnahme zur Einrichtung von Studiengängen,
  9. Beratung der Berichte des Präsidiums, insbesondere der Berichte des Präsidiums über Qualitätssicherungsmaßnahmen,
  10. Stellungnahme vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen.