Konvente

Die Fachbereichskonvente beraten und entscheiden in allen Angelegenheiten der Fachbereichse soweit durch das HSG oder die Verfassung nichts anderes bestimmt ist.

Die Fachbereichskonvente bestehen aus:

  1. der Dekanin oder dem Dekan,

  2. elf Vertreterinnen oder Vertretern der Mitgliedergruppen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 im Verhältnis 6:2:2:1 und

  3. der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereichs mit Antragsrecht und beratender Stimme.

Die Fachbereichssatzung kann vorsehen, dass abweichend von Satz 1 Nr. 2 dem Fachbereichskonvent 21 Vertreterinnen oder Vertreter der Mitgliedergruppen im Verhältnis 11:4:4:2 oder 31 Vertreterinnen oder Vertreter der Mitgliedergruppen im Verhältnis 16:6:6:3 angehören.

Die Fachbereichskonvente können zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden. Das Nähere wird in den Fachbereichssatzungen geregelt.