
Allgemeine Hinweise zum Zweitstudium
Die Zulassung zum Zweitstudium ist eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen Studienabschluss einer deutschen Hochschule besitzen. Für ein Zweitstudium sind höchstens drei Prozent der Studienplätze vorgesehen.
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester endet am 15. Juli d. J. Für das Sommersemester endet sie am 15. Januar d. J.. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Unterlagen vollständig in der
Zulassungsstelle der FH Kiel
Sokratesplatz 1
24149 Kiel
vorliegen.
Für agrarwissenschaftliche Studiengänge gilt:
Fachhochschule Kiel
FB Agrarwirtschaft
Grüner Kamp 11
24783 Osterrönfeld.
Es gilt das Eingangsdatum der FH Kiel!