Gleichstellungsbeauftragte

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Gesche Bollert

Sokratesplatz 2
24149 Kiel
Raum: C03-7.02

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Porträt von Anja Henningsen© A. Diekoetter

Prof. Dr. Anja Henningsen

Sokratesplatz 2
24149 Kiel
Raum: C03-5.22

Das Verfahren zur familienbedingten Vorabanmeldung

Auf der Grundlage des Gleichstellungsplans des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit und der familiengerechten Hochschule unterstützen wir unsere Studierenden dabei, familiäre Aufgaben und die Anforderungen des Studiums bestmöglich zu organisieren.

Studierende des Fachbereiches können einen Antrag für das kommende Semester auf „familienbedingte Vorabanmeldung“ für maximal drei teilnahmebeschränkte Kurse pro Semester bis zum 11.02.2024 stellen, wenn sie Erziehungs- und/oder Pflegeaufgaben übernehmen. 

Neu eingeschriebene Studierende, die sich nach Fristende der Vorabanmeldung eingeschrieben haben, können aus verwaltungstechnischen Gründen im 1. Semester keine Vorabanmeldung einreichen. Sollten familienbezogene Engpässe bestehen und bestimmte Kurse aus diesem Grund präferiert werden, so können die Kolleg*innen der Kurse ggf. direkt angesprochen werden. In der Regel sortiert sich das meiste in der ersten Semesterwoche. Wir bitten, von Nachfragen zum späteren Einreichen abzusehen. Danke für Ihr Verständnis.

Verwenden Sie bitte ausschließlich das im Juni 2023 aktualisierte Antragsformular. Alte Formulare sind nicht gültig. 

Bitte senden Sie den Antrag an:

Fachhochschule Kiel
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
Gleichstellungsbeauftragte
Sokratesplatz 2
24149 Kiel

 

  • Wenn Sie eine detaillierte Beschreibung des Anmeldeverfahrens benötigen, dann finden Sie diese HIER
  • Erstsemester Studierende BASA finden Hinweise zur Kursauswahl HIER
  • Ansprechpartnerin für weitere Fragen zur Vorabanmeldung ist Melanie A. Egert (melanie.a.egert@student.fh-kiel.de).

 

HINWEIS: Um den Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der Vorabanmeldungen nicht zu vergrößern, bitten wir Sie, die Anträge vollständig und nachvollziehbar auszufüllen. Unvollständige Kursangaben (z.B. ohne Kursnummer, ohne Gruppennummer etc.) oder Anträge, auf denen die FH-Emailadresse fehlt (muss also von den Studierenden des 1. Semesters vorab aktiviert worden sein, bevor der Antrag verschickt wird) werden ab sofort nicht mehr berücksichtigt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

FAQ: Häufige Fragen zur Familienbedingten Vorabanmeldung

Kann ich mich für alle Kurse mit der Vorabanmeldung anmelden? Oder gibt es da Einschränkungen z. B. für Wochenendkurse?

Sie können sich für drei teilnahmebeschränkte Kurse anmelden. Welche Kurse Sie auswählen, steht Ihnen frei. Die Kurse müssen sich auf Ihr Studiensemester beziehen. Sie können mit der familienbedingten Anmeldung keine Kursplätze vorziehen, die für spätere Semester vorgesehen sind und es muss sich um Kurse handeln, für die eine elektronische Einschreibung vorgesehen ist.

Wo kann ich den ausgefüllten Antrag abgeben?

Der Antrag ist bei der Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereiches Soziale Arbeit und Gesundheit (Sokratesplatz 2, 24149 Kiel) bis zum 11.02.2024 abzugeben. Neben der persönlichen Abgabe können Sie diesen ins Fach der Gleichstellungsbeauftragten (Gebäude C03, Raum 4.20) werfen oder per Post schicken. Achten Sie dann bitte darauf, den Antrag rechtzeitig einzuwerfen oder abzuschicken, so dass das Eingangsdatum vor Ablauf der Frist liegt. Der Antrag kann nicht per E-Mail gestellt werden.

Erhalte ich eine Bestätigung, dass mein Antrag eingegangen ist und, dass ich für die Kurse angemeldet bin?

Aufgrund des hohen verwaltungstechnischen Aufwands können wir keine Bestätigungen  über den Eingang der Anträge versenden und bitten Sie, von Nachfragen abzusehen. Der Antrag gilt als verbindliche (Vorab)Anmeldung zu den Kursen. Die Studierenden erhalten nach erfolgeter Anmeldung durch die Administration eine Teilnahmebestätigung. Diese wird  nach Ende der 1. Phase des regulären Anmeldezeitraums versandt.

Was geschieht mit meinem Antrag, wenn ich ihn abgegeben habe?

Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereiches prüft die Anträge. Wenn Ihr Antrag bewilligt werden kann, schalten wir die Kurse, in die Sie sich vorab eingeschrieben haben frei. Anmeldungen aufgrund der familienbedingten Vorabanmeldung müssen nicht durch die Studierenden im System bestätigt werden.

Wenn ich einen Kurs, für den ich mich über dieses Verfahren angemeldet habe, doch nicht in Anspruch nehmen kann, muss ich mich dort abmelden? Wie kann ich das tun?

Die Abmeldung durch die Studierenden kann nur durchgeführt werden, solange der Anmeldezeitraum aktiv ist, d.h. das Ende des Anmeldezeitraumes noch in der Zukunft liegt.

Wird die Information darüber, dass ich mich für den Kurs über dieses Verfahren angemeldet habe, der lehrenden Person mitgeteilt?

Nein, die lehrende Person erhält nur die endgültige Teilnehmer_innen-Liste.

Hinweis: Da der Verwaltungsaufwand, der dem Fachbereich aufgrund dieser Maßnahme entsteht, sehr groß ausfällt, möchten wir Sie bitten, Anträge nur dann zu stellen, wenn Sie auf die Vorabanmeldung angewiesen sind und die blockierten Plätze auch wirklich vorhaben, wahrzunehmen.

 

 Familien- Campusplan

 Allgemeine Informationen zur Familiengerechten Hochschule.