Teilzeitstudium

Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, ist es möglich, zzt. den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit in Teilzeitform zu studieren.

Der Antrag ist zum Zeitpunkt der Einschreibung zu stellen. Bereits eingeschriebene Studierende können innerhalb des Rückmeldezeitraumes, d. h.  für das Sommersemester bis zum 31. Dezember bzw. für das Wintersemester bis zum 30. Juni d. J., ein Teilzeitstudium beantragen.

Dem Antrag ist unbedingt ein Beleg über die Begründung beizufügen. Als wichtiger Grund kann anerkannt werden: Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Pflege eines Angehörigen, Behinderung oder Krankheit, Mitarbeit beim AStA und anderen Studierendenvertretungen.

Nähere Details sind dem Antrag sowie § 4 der Einschreibordnung der Fachhochschule Kiel zu entnehmen.

Der Antrag auf Teilzeitstudium kann nach der Einschreibung an der Fachhochschule Kiel im Studienservice von "Casy" heruntergeladen werden.

Für weitere Fragen steht das Studierendensekretariat gerne zur Verfügung: studierendensekretariat(at)fh-kiel.de