Anerkennung von Leistungen

Ob Leistungen, die Sie bereits an einer anderen Hochschule erbracht haben, für den gewünschten Studiengang angerechnet werden können, kann erst nach Immatrikulation bindend geprüft werden, wobei jeder Schein einzeln geprüft wird, ob er in Inhalt und Umfang mit einer Leistung des gewählten Studienganges vergleichbar ist. Eine Prüfung erfolgt über das Prüfungsamt durch den zuständigen Fachdozenten.

Es muss ein Antrag auf Anerkennung unter Vorlage einer aktuellen Leistungsübersicht und einer Modulbeschreibung gestellt werden, bitte werden Sie an die jeweils Modulverantwortlichen. Wer modulverantwortlich ist, können Sie der Moduldatenbank entnehmen.