Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen sind öffentlich rechtliche Verträge zwischen Dienststellenleitung und Personalrat. Sie regeln mitbestimmungspflichtige innerdienstliche Angelegenheiten, die nicht abschließend gesetzlich geregelt sind.

Rahmendienstvereinbarungen regeln Angelegenheiten, die über den Geschäftsbereich einer oberen Landesbehörde hinausgehen. Sie werden zwischen den zuständigen Gewerkschaften und der zuständigen Landesbehörde vereinbart.