Praktikum


Im Rahmen ihres Studiums müssen die meisten Studierenden des Fachbereichs Wirtschaft ein Praktikum absolvieren, das am Ende des Studiums vorgesehen ist.

Dazu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und Formalia einzuhalten.


Bitte schauen Sie hier , diese Informationen gelten für alle Studiengänge, bei denen ein Praktikum im Regelstudiunplan vorgesehen ist.

Leistungen, die vor Beginn des Studiums erbracht wurden wie z.B. Vorpraktika oder eine Berufsausbildung, können nicht auf das Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studium angerechnet werden.