Vorbereitung & FAQ

Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts

Es ist wichtig, ein Auslandssemester frühzeitig zu planen und gut vorzubereiten. Neben den hier aufgeführten Informationen sollten Sie sich persönlich informieren, indem Sie

  • Informationsangebote der Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereiches nutzen
  • sich von den Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereiches zu den Partnerhochschulen und dem passenden Einbau in Ihren Studienverlauf beraten lassen
  • allgemeine Informationsveranstaltungen des International Office zum Thema Ausland besuchen
  • die (telefonischen) Sprechstunden des International Office für eine Beratung zu Fördermöglichkeiten und Stipendien nutzen.

Wann soll ich mit den Planungen beginnen?

Um sich einen Überblick zu verschaffen, besuchen Sie am besten Informationsveranstaltungen des IO oder der Fachbereiche, z.B. während der IDW. Mit eventuellen sprachlichen Vorbereitungen sollten Sie schon zu Beginn Ihres Studiums anfangen, z.B. in Form von Sprachkursen am ZSIK. Bachelor-Studierende können ab dem 3. Semester ins Ausland gehen. Beachten Sie bei der Planung die Bewerbungsfristen für einen Studienaufenthalt und für Stipendien im Ausland. 

Bewerbungsfrist für Erasmus: 
01. März für das Wintersemester desselben und/oder Sommersemester des Folgejahres

Bewerbungsfristen für Übersee-Programme:
15. Januar für das Wintersemester des Folgejahres
01. September für das Sommersemester des Folgejahres

Die Checkliste des DAAD zur Vorbereitung ist hier hilfreich.

Kann ich als Elternteil mit Kind(ern) ins Ausland gehen?

Im Erasmus-Programm gibt es eine Sonderförderung für Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen.
Beachten Sie, dass der Planungsaufwand in diesem Fall natürlich höher ist (Kinderbetreuung, geeignete Unterkunft etc.). Hilfreiche Informationen mit Tipps & Erfahrungsberichten finden Sie unter https://www.auslandsstudium-mit-kind.de/.

Kann ich als Studierende*r mit einer Behinderung ins Ausland gehen?

Selbstverständlich! Der DAAD und Erasmus bieten Zusatzförderungen für Studierende mit einer Behinderung an. Der Antrag auf Zusatzförderung muss spätestens 2 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beim DAAD eingehen. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns.

Bei der Vorbereitung Ihres Auslandssemesters bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus Mobilität bzw. im Gastland entstehen werden. Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD.

Wie bekomme ich einen Sprachnachweis?

Das ZSIK bietet die Möglichkeit, eine Englisch-Prüfung zum Erwerb des DAAD-Sprachzertifikats abzulegen. Die ca. zweistündige Prüfung entspricht dem Sprachniveau C 1.2 und besteht aus den Teilen 'Listening, Reading, Writing, Speaking'. Weitere Informationen finden Sie am Ende dieser Seite. Eine Anmeldung zum Test ist erforderlich. Termine bitte im ZSIK erfragen. Ansprechpartner: Steve Walsh.

Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten, lesen Sie unsere Tipps hier.

Wie komme ich in Kontakt mit ausländischen Studierenden?

Zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts bietet es sich an, mit internationalen Studierenden an der FH Kiel in Kontakt zu treten. Das ermöglichen Ihnen vor allem die Lokale Erasmus Initiative (LEI) und das Buddy Programm. Dabei lernen Sie Studierende von unseren Partnerhochschulen kennen und verbessern u.a. Ihre Sprachfähigkeiten.

Brauche ich ein Visum?

Deutsche Studierende und Studierende aus den EU-Mitgliedsstaaten brauchen in der Regel kein Visum für einen Aufenthalt innerhalb Europas/im Erasmus-Raum. Studierende, die in Übersee studieren möchten, müssen sich rechtzeitig eigenständig um ein Visum kümmern. Informationen zu Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Staatsbürger*innen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (z.B. Visum USChina). Nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen erhalten Sie auch von dieser nähere Informationen zur Beantragung eines Visums.

Welche Versicherungen benötige ich im Ausland?

Studierende müssen während ihres Auslandsstudiums über ausreichenden Versicherungsschutz für das Gastland verfügen (Krankenversicherung verpflichtend, Haftpflicht-und Unfallversicherung empfohlen). Reisekrankenversicherungen für Urlaubsreisen sind nicht ausreichend! 

Eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen, denn die nationale Krankenversicherung bietet nur einen Grundversicherungsschutz, insbesondere, wenn z.B. ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle ist eine ergänzende private Versicherung sinnvoll. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihren Versicherungsschutz für den Aufenthalt im Gastland zu prüfen und sich dem konkreten Bedarf entsprechend zusätzlich zu versichern.

Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Kollektivversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Nähere Auskünfte beim DAAD.

Informieren Sie sich auch über evtl. notwendige Schutzimpfungen.

Wie finde ich im Ausland eine Unterkunft?

Um eine Unterkunft vor Ort müssen Sie sich grundsätzlich selbst kümmern. Oft gibt es Wohnheimplätze für exchange students, auf die Sie sich bewerben können. Sie erhalten mit Ihrer Zusage des Studienplatzes im Ausland Tipps und Hilfestellung von unseren Partnerhochschulen und oftmals auch von einheimischen Buddies. Nutzen Sie auch die Erfahrungsberichte von unseren ehemaligen Outgoings mit Hinweisen zur Wohnungssuche und Unterkünften.

Muss ich ein Urlaubssemester nehmen, wenn ich ins Ausland gehe?

Nein, Sie müssen sich regulär an der FH Kiel für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes rückmelden. Während eines Urlaubssemesters können Sie keine Prüfungen an der FH Kiel ablegen und es können Ihnen auch keine Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden. 

Muss ich den Semesterbeitrag an der FH Kiel zahlen, obwohl ich nicht hier bin?

Wenn Sie für einen Studienaufenthalt ins Ausland gehen, müssen Sie weiterhin an der FH Kiel eingeschrieben bleiben und den Semesterbeitrag zahlen. Den Anteil für das Semesterticket können Sie sich aber auf Antrag über den ASTA zurückerstatten lassen. Achten Sie hierbei auf die Fristen. Weitere Informationen und das Formular zur Rückerstattung finden Sie hier.

Wenn Sie für zwei Semester ins Ausland gehen, denken Sie bitte daran, sich für das 2. Semester rückzumelden: Rückmeldung an der FH Kiel