Lehren und Forschen im Ausland

Lehren im Ausland

Kürzere Lehraufenthalte

Kurze Lehraufenthalte an ausländischen Partnerhochschulen in Programm- und Partnerländern können im Rahmen von Erasmus STA gefördert werden. Die Dauer dieser „Teaching Staff Activites“ beträgt mind. 2 Tage bei Programmländern (mind. 5 Tage bei Partnerländern) und max. 60 Tage.

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf, da das Budget begrenzt ist und für das gesamte akademische Jahr geplant wird.

Auch der DAAD fördert kürzere Lehraufenthalte (min. vier Wochen bis max. sechs Monate). Weitere Informationen: DAAD – Dozenturen im Ausland

Längere Lehraufenthalte:  Der DAAD vermittelt und/oder fördert auch längere Dozenturen für Deutsche im Ausland. Alle Informationen finden Sie hier.

Was kann mit Erasmus STA gefördert werden?

Gefördert werden Lehraufenthalte, die in das reguläre Programm der Partnerhochschule integriert sind und mindestens 8 Lehrstunden (2 Arbeitstage + Reisetage) betragen. Das Lehrprogramm muss vorab genau mit der Gasthochschule abgesprochen und schriftlich dokumentiert werden. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche

Nicht gefördert werden können:

  • Reine Vorbereitungsreisen, z. B. zur Kontaktpflege
  • Lehraufträge, bei denen ein Honorar gezahlt wird

Wie beantrage ich Erasmus STA?

STA-Aktivitäten sind Dienstreisen. Die Genehmigung der Dienstreise ist rechtzeitig bei dem*der Dekan*n einzuholen und an das International Office zu senden.

Vor der Dozentur:

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Download: Dienstreiseantrag
  • Download: Mobility Agreement mit Bestätigung der Gasthochschule unter Angabe von Dauer und Daten der Lehre, ohne An- und Abreisetage
  • Bericht über die durchgeführte STA-Mobilität

STA-Aktivitäten können in SWS-Äquivalenten auf das reguläre Lehrdeputat angerechnet werden. Die Zuschüsse umfassen im Wesentlichen die Reise- und Unterbringungskosten für die betroffene Person zum und am Zielort. Im EU-Hochschulvertrag sind Obergrenzen festgelegt.

Sie erhalten vom IO einen Stipendienvertrag (= Grant Agreement für Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken).

Download: Merkblatt

Nach Abschluss der Dozentur:

  • Bestätigung der Gasthochschule
  • Fragebogen der EU (EU Survey Online-Umfrage)
    Sie erhalten von der EU per E-Mail einen Link zu einem Online-Fragebogen. Über das Mobility Tool ist der Bericht für den Erasmus-Koordinator einsehbar. 

Wie sieht die Förderung durch Erasmus STA aus?

STA-Fördersätze in Erasmus-Programmländern:

Die finanzielle Förderung über Erasmus+ berechnet sich nach Pauschalen und ist nicht mit anderen Finanzierungsquellen kombinierbar. Die Pauschalen orientieren sich an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. In Erasmus-Programmländern wird mit Tagessätzen zwischen 140 und 180 EUR je nach Zielland gefördert. 

Reisekosten werden je Aufenthalt und abhängig von der Distanz mit folgenden Beträgen erstattet:

10 - 99 km:

20 EUR

100 – 499 km:

180 EUR

500 – 1.999 km:

275 EUR

2.000 – 2.999 km:

360 EUR

3.000 – 3.999 km:

530 EUR

4.000 – 7.999 km:

820 EUR

8.000 km und mehr:

1.500 EUR

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD und im International Office.

STA-Fördersätze in Erasmus-Partnerländern (Georgien, Marokko, Südafrika):

Zusätzlich können für die Partnerländer Georgien, Marokko und Südafrika Fördermittel über Erasmus beantragt werden: Mindestdauer: 5 Tage

Es gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag (vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze):

Entsendeland

Zielland

bis einschl. 14. Fördertag

ab 15. Fördertag

Deutschland

Partnerland

160 € pro Tag

112 € pro Tag

Partnerland

Deutschland

120 € pro Tag

84 € pro Tag