Studium in Übersee

Die FH Kiel unterhält auch Partnerschaften mit Hochschulen außerhalb Europas, an denen Sie im Rahmen von Austauschprogrammen studieren können. Schauen Sie sich die Programme in Übersee an, um das Richtige für sich zu finden.

Hochschulpartnerschaftsprogramme

Die FH Kiel pflegt eine Reihe von Partnerschaften mit Hochschulen in Übersee. Zum Teil werden Ihnen dort die Studiengebühren erlassen oder erheblich reduziert.

  • Partnerschaftsprogramme Übersee: Die Übersicht finden Sie hier.
  • Konsortialprogramme mit China (CDHAW) und Mexiko (MDHK)

Erasmus+ International (ICM- International Credit Mobility)

Im Rahmen von Erasmus+ International (Mobilität mit Partnerländern - KA 107) können Studierende der FH Kiel, ein oder zwei Semester an unseren Partnerhochschulen in Georgien (Business and Technology University und Tbilisi State University) und Marokko (Université Hassan II de Casablanca, Université Mohammed V de Rabat) studieren. Zur Übersicht geht es hier.

Abschlussarbeiten im Ausland mit PROMOS

Über das PROMOS-Programm können Aufenthalte an Hochschulen oder Unternehmen in Übersee zum Studium oder zum Anfertigen einer Abschlussarbeit gefördert werden. Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem*r Betreuer*in im jeweiligen Studiengang, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

FAQ - Studium in Übersee

Wer kann sich bewerben?

  • Bachelor-Studierende müssen bei Antritt des Auslandssemesters mind. im 3. Fachsemester sein und sollten bereits 90 ECTS erworben haben. Master-Studierende sollten bei Antritt des Auslandssemesters im 2. Fachsemester sein und bereits 30 ECTS erworben haben.
  • Sie müssen über gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache Ihrer Gasthochschule verfügen.
  • Das Alter und die Staatsangehörigkeit spielen keine Rolle, sofern Sie regulär an der FH Kiel immatrikuliert sind.
  • Sie müssen über solide Studienleistungen verfügen. Die Auswahl der Stipendiat*innen ist leistungsabhängig.

Wohin kann ich gehen?

Die Hochschulen aus dem Partnerschaftsprogramm Übersee finden Sie im Mobility Online-Portal. Filtern Sie nach Fakultät/Fachbereich und Studienrichtung und geben Sie das Studienjahr an, in dem Sie ins Ausland gehen möchten.

Bei der Entscheidungsfindung helfen Ihnen neben unseren Mitarbeiter*innen und den Auslandsbeauftragten der Fachbereiche auch die Erfahrungsberichte früherer Austauschstudierender.

Wann kann ich gehen? Wann ist die Bewerbungsfrist?

Sie können sowohl im Winter- als auch im Sommersemester ein Studiensemester in Übersee durchführen. Der Start des Sommersemesters im Ausland überschneidet sich meist mit dem Prüfungszeitraum des Wintersemesters bei uns. Deshalb empfehlen wir den Antritt zum Wintersemester. Prüfen Sie auch das Kursangebot der Partnerhochschule.

Bewerbungsfristen für Übersee-Programme:

15. Januar für das Wintersemester (geplanter Studienaufenthalt ab ca. August - Dezember des Folgejahres)

1. September für das Sommersemester (geplanter Studienaufenthalt ab ca. Januar bis Juli des Folgejahres)

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

1. Interne Bewerbung an der FH Kiel: Sie müssen sich zunächst an der FH Kiel für einen Studienplatz über das Portal Mobility Online bewerben. Danach folgt die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen.

2. Platzzuteilung und Annahme: Nach Zusage für einen Studienplatz müssen Sie diesen verbindlich annehmen oder ablehnen.

3. Nominierung an der Partnerhochschule: Nachdem das IO und  die*der Fachbereichskoordinator*in Ihre Bewerbung geprüft und genehmigt haben, erfolgt die Nominierung an der Partnerhochschule. Bei den Konsortialprogrammen mit China und Mexiko erfolgt die Nominierung über die koordinierende Hochschule in Deutschland.

4. Bewerbung bei der Gasthochschule: Sie müssen sich an der Ihnen zugeteilten Partnerhochschule mit den erforderlichen Unterlagen eigenständig und fristgerecht bewerben. Die endgültige Entscheidung für die Zusage liegt bei der Partnerhochschule.

Wie bewerbe ich mich?

Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal Mobility Online.

1. Öffnen Sie das Portal und filtern Sie nach den Partnerhochschulen.

2. Klicken Sie auf den grünen Kreis links neben Ihrer 1. Wahl. Sie werden automatisch zur Registrierung geleitet.

3. Registrieren Sie sich mit Ihrer FH-E-Mailadresse und vervollständigen Sie Ihre Daten. Mobility Online zeigt Ihnen die nächsten Schritte an. Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Leistungsübersicht und Lebenslauf
  • Auflistung der noch zu erbringenden Leistungen bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes
  • Motivationsschreiben (Ziel und Mehrwert des Auslandsaufenthaltes, interkulturelle und sprachliche Vorbereitung und Informationsveranstaltungen, ehrenamtliches Engagement; max. 2 Seiten; auf Englisch)
  • Sprachnachweis oder vergleichende Nachweise (Zertifikat, Leistungsübersicht,..)
  • Learning Agreement in PDF 

Wie werden die Bewerber*innen ausgewählt?

Die Bewerbung wird vom International Office geprüft und von dem*der  Fachkoordinator*in bewilligt. Dabei gelten folgende Auswahlkriterien:

  • Bisher erbrachte Studienleistungen
  • Sprachkenntnisse (Unterrichtssprache)

Sollte es mehr Bewerber*innen als Plätze an der gewünschten Partnerhochschule geben, findet eine Umverteilung statt.

Wie viele Kurse muss ich im Ausland belegen?

Grundsätzlich sollten Sie bestrebt sein, das Auslandssemester als volles Studiensemester zu nutzen. Pro Auslandssemester sollten Sie also Kurse im Umfang von 30 ECTS belegen. Welche das sind, legen Sie in Ihrem Learning Agreement fest.

Wie werden mir die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt?

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen absolvieren, ist die Anerkennung Ihrer dort erbrachten Studienleistungen bei Beachtung der folgenden Schritte gewährleistet.

1. Sie recherchieren mögliche Module, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten und tragen diese in das Learning Agreement (LA) ein. Das LA ist ein Vertrag, in dem die Gasthochschule, die Heimatschule und Sie vereinbaren, welche Leistungen zur Anerkennung kommen sollen. Unterschrieben laden Sie es im Bewerbungsportal hoch. Wenn Sie ausgewählt wurden, reichen Sie das Formular mit Ihrer Bewerbung an der Gasthochschule ein, die es prüft und gegenzeichnet. Laden Sie dann das abgestimmtes LA im Portal hoch. Damit haben Sie bereits vor Antritt des Auslandsstudiums Sicherheit über die spätere Anerkennung.

2. Sollten Sie am Studienort Module ändern wollen/müssen, so können Sie innerhalb von vier Wochen nach Ankunft im zweiten Teil des LA („During the Mobility“) Ihren Studienplan aktualisieren. Sie lassen die Änderungen an der Gasthochschule unterschreiben und laden das geänderte LA im Portal hoch. Der*die Koordinator*in prüft das aktualisierte LA und bestätigt die Änderungen im Portal. 

3. Vor der Rückkehr nach Kiel denken Sie bitte an das Transcript of Records. Einige Hochschulen senden das Transcript nach Ihrer Abreise direkt an das IO in Kiel. Wir informieren Sie, sobald Ihr Transcript hier vorliegt.

4. Für die Anerkennung und Verbuchung der im Ausland erbrachten Leistungen sind an der FH Kiel der*die Programm-/ Auslandskoordinator*in und das Prüfungsamt Ihres Studiengangs zuständig. Nach Beendigung des Auslandsstudiums reichen Sie über den*die Programmkoordinator*in folgende Unterlagen im Prüfungsamt ein:

1. Den Antrag auf Anerkennung

2. Das Transcript of Records

3. Ggfs. das ursprüngliche sowie das geänderte LA

Bitte beachten Sie: Das LA bzw. geänderte LA und das „Transcript of Records“ müssen in Bezug auf die Fächer und die Anzahl der credits übereinstimmen.

Im Zweifelsfall könnten die Prüfungsausschussvorsitzenden Sie bitten, Studienleistungen nachzuweisen. Für diesen Fall sollten Sie sämtliche Studienunterlagen wie Mitschriften, Hausarbeiten, Prüfungsunterlagen, Modulbeschreibungen und eine Grading Scale Ihrer Gasthochschule aufbewahren.

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und die Umrechnung der Noten sind den Auslandskoordinator*innen und Prüfungsämtern vorbehalten. Eine allgemeine Orientierung zur Notenumrechnung finden Sie hier.

Die Verbuchung der Noten erfolgt durch das Prüfungsamt. Der Auslandsaufenthalt wird auch im Diploma Supplement aufgenommen. Das ist eine Erläuterung zum Hochschulabschlusszeugnis, in der die im Ausland verbrachten Studienaufenthalte und erbrachten Leistungen dokumentiert werden.

Gibt es eine finanzielle Förderung und wo kann ich die beantragen?

Zur Förderung von Aufenthalten in Übersee vergibt die FH Kiel:

Sie können sich auch bei externen Organisationen um eine Förderung bewerben:

Was sollte ich beachten, wenn ich nach Übersee gehe (Visum, Versicherung etc.)?

Bitte beantragen Sie rechtzeitig einen Reisepass und ein Visum.

Studierende müssen während ihres Auslandsstudiums über ausreichenden Versicherungsschutz für das Gastland verfügen (Krankenversicherung: verpflichtend, ggfs. Haftpflicht-und Unfallversicherung: empfohlen).

Eine zusätzliche private Auslandskrankenversichung wird dringend empfohlen, denn die nationale Krankenversicherung bietet nur einen Grundversicherungsschutz, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, ihren Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt im Gastland zu prüfen und sich ggf. entsprechend dem konkreten Bedarf zusätzlich zu versichern.

Machen Sie sich mit den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts vertraut.