Ein Poster© Studentenwerk SH

Studentenwerk verteilt finanzielle Starthilfe

von Joachim Kläschen

Der Start ins Studium ist für viele mit erheblichen Kosten verbunden. Ein Umzug, das Semesterticket oder benötigte Lernmittel stellen vor allem Familien, die auf staatlichen Leistungen angewiesen sind, vor Herausforderungen. Um Studieninteressierten aus diesem Umfeld den Start in das Studium zu erleichtern, können sie ab dem Wintersemester 2021/22 die Studienstarthilfe des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 800 Euro beantragen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.

Anna-Maria Utzolino von der Zentralen Studienberatung der FH Kiel weiß aus zahlreichen Beratungsgesprächen, dass die mit einem Studium verbundenen Kosten viele Studierende umtreiben: „Besonders junge Menschen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen überlegen sich sehr gut, ob sie ein Studium aufnehmen möchten oder sich doch lieber für eine Ausbildung mit Ausbildungsvergütung entscheiden. Wir begrüßen die Studienstarthilfe und freuen uns, wenn dadurch diesen Studierenden die Aufnahme eines Studiums ermöglicht oder deutlich erleichtert wird.“

An der Studienstarthilfe Interessierte müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag an das Studentenwerk muss vor dem Beginn des Studiums – nach der Zulassung und vor der Einschreibung – gestellt werden. Nur junge Menschen, die noch keine 30 Jahre alt sind, und die im Antragsmonat allein oder über eine Bedarfsgemeinschaft staatliche Leistungen beziehen, haben Aussicht auf die 800 Euro.

Die vollständigen Vergaberichtlinien und Informationen zur Antragstellung stellt das Studentenwerk Schleswig-Holstein auf seiner Internetseite bereit. Interessierte mit Fragen können sich per E-Mail an sozialberatung(at)studentenwerk.sh mit der Sozialberatung des Studentenwerks in Verbindung setzten. Auch das Team der Zentralen Studienberatung der FH Kiel steht Interessierten zur Verfügung. Informationen über ihr Angebot und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Internetseite der Zentralen Studienberatung der FH Kiel.

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