Promotion am Promotionskolleg

Das Promotionsverfahren am PKSH besteht aus der Annahme als Doktorand*in am PKSH, der Zulassung zum Promotionsprüfungsverfahren, der Begutachtung der Dissertation, der Durchführung der Disputation sowie dem Abschluss des Verfahrens mit der Aushändigung der Promotionsurkunde.

Die Betreuung der Promotionen findet in den Forschungsteams statt, wobei beide Betreuungspersonen aus einem Forschungsteam stammen und Betreuung und Begutachtung der Promotion getrennt sein müssen (§54a Abs. 3 Nr. 2 HSG).

Für alle Promotionen am PKSH gilt dieselbe Rahmenpromotionsordnung. Je nach Disziplin gelten zusätzlich die entsprechenden Fachpromotionsordnungen. In folgenden Disziplinen ist derzeit eine Promotion am Promotionskolleg Schleswig-Holstein möglich:

  • Wirtschaftswissenschaften (Dr. sc. pol.)
  • Ingenieurwesen (Dr.-Ing.)
  • Naturwissenschaften und Mathematik (Dr. rer. nat.)
  • Informatik (Dr.-Ing. oder Dr. rer. nat.)

Vor der Aufnahme der Arbeit am Promotionsforschungsprojekt wird zwischen der promotionsinteressierten Person sowie den Doktoreltern und ggf. einer Drittpartei (z.B. Industriepartner*in) eine Betreuungsvereinbarung unterzeichnet, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegt.

Nachdem die Doktoreltern gefunden und die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet wurde, können Promotionsinteressierte mit einem Kurzexposé beim Promotionsausschuss einen Antrag auf Annahme zur Promotion stellen. Wenn der Antrag positiv beschieden wurde, werden sie am Promotionskolleg als Promotionsstudierende registriert und können sich an der Hochschule der Erstbetreuung immatrikulieren.

Im Lauf der Promotion müssen Promovierende einmal im Jahr dem Promotionsausschuss einen Fortschrittsbericht (aktualisiertes Exposé) vorlegen, der zeigt, wie die Promotion voranschreitet. Dieser ist von zwei weiteren Mitgliedern des Forschungsteams zu unterzeichnen, die nicht die Doktoreltern sind und die damit bezeugen, dass die Arbeit stringent verfolgt wird. Der Promotionsausschuss entscheidet daraufhin über den Verbleib der Promovierenden im Promotionskolleg.

Nach Abgabe der Dissertation benennt der Promotionsausschuss die Prüfungskommission. Diese besteht aus zwei Professor*innen, die nicht die Doktoreltern sind und von denen mindestens eine Person nicht Teil des Forschungsteams ist.

Die Dissertation wird in einer Disputation verteidigt. Im Anschluss muss die Arbeit ggf. nach Erfüllung von Auflagen veröffentlicht werden, bevor die Promotionsurkunde durch das Promotionskolleg ausgehändigt wird.