Einmalzahlung nach Energiepreispauschalengesetz (EPPSG)

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende, Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einem Bildungsgang an den genannten Ausbildungsstätten angemeldet waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.

An der Fachhochschule Kiel wurde eine Liste aller Anspruchsberechtigten erstellt. In dieser Liste wurden der Vorname, Nachname und Geburtstag für jede anspruchsberechtigte Person verschlüsselt gespeichert. Die Liste mit den verschlüsselten Daten wird zum Abgleich der Berechtigung an ein bundesweit zugängliches Portal geschickt. An diesem Portal findet auch die Antragsstellung statt. Erst bei der Antragsstellung werden die benötigten verschlüsselten Daten entschlüsselt und mit Ihren Antragsdaten abgeglichen.

Hinweise zum Datenschutz: https://studentenwerk.sh/de/datenschutzerklaerung-einmalzahlung.

Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de. Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende www.einmalzahlung200.de/kontakt.
 

 

Wo und wann kann ich einen Antrag stellen?

Bund und Länder haben eine bundesweit zentrale digitale Antragsplattform vorbereitet, die seit dem 15.03.2023 über www.einmalzahlung200.de erreichbar ist. Die Antragsstellung wird voraussichtlich bis zum 30.09.2023 möglich sein.

Sie benötigen zwingend einen Zugangscode.

Wie erhalte ich meinen Zugangscode, wenn ich aktuell immatrikuliert bin?

Der Zugangscode kann seit dem 15.03.2023 über https://qis.fh-kiel.de abgerufen werden. Nach erfolgreichem Login als anspruchsberechtigte Person, steht ein Link "EPPSG Zugangscode" zur Auswahl. Über diesen Link wird ein PDF mit dem Zugangscode zum Herunterladen angeboten.

Wie erhalte ich meinen Zugangscode, wenn ich bereits exmatrikuliert bin?

Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, Vorname, Nachname und Geburtsdatum an eppsg(at)fh-kiel.de, sofern Ihnen ab dem 15.03.2023 noch kein Zugangscode zur Antragsstellung vorliegt.

Ich benötige außerdem eine PIN, da ich meine Identität nicht elektronisch nachweisen kann.

Von der Fachhochschule Kiel wird allen anspruchsberechtigten Personen neben Zugangscode außerdem eine PIN zur Verfügung gestellt. Diese wird nur dann bei der Antragsstellung benötigt, wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Identität elektronisch nachzuweisen.

Sofern Sie immatrikuliert sind, erhalten Sie die PIN ebenfalls über https://qis.fh-kiel.de.

Sofern Sie bereits exmatrikuliert sind, wenden Sie sich unter Angabe von Matrikelnummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum an eppsg(at)fh-kiel.de