Prüfungsverfahren

Das Prüfungsverfahren an der Fachhochschule Kiel ist für alle Bachelor- und Masterstudiengänge fachbereichsübergreifend in der Prüfungsverfahrensordnung geregelt. Abschließende Prüfungsverfahren und Prüfungsanforderungen werden in den studiengangspezifischen Prüfungsordnungen geregelt.

Modulprüfungen

Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab, in der festgestellt werden soll, ob Sie die im Modulhandbuch beschriebenen Lernergebnisse erreicht haben. Es sind verschiedene Prüfungsformen zulässig, wie zum Beispiel Klausuren, Prüfungen in mündlicher Form, aber auch Hausarbeiten und Präsentationen usw. Je nach Modul legen Sie die Prüfungen lehrveranstaltungsbegleitend oder in einmaliger Form lehrveranstaltungsabschließend ab.

Anmeldung zur Modulprüfung

Für Ihre Teilnahme an einer Prüfung ist eine Anmeldung über das Onlineportal QIS erforderlich, die Sie innerhalb der Anmeldefrist und in der korrekten Form vornehmen. Wenn Ihre Modulprüfung nicht über QIS anzumelden ist, melden Sie sich bitte in Ihrem zuständigen Prüfungsamt.

Online-Prüfungsanmeldung: https://qis.fh-kiel.de

Schriftlichen Arbeiten wie Haus-, Projektarbeiten oder Portfolios beantragen Sie mit dem Formular „Antrag auf eine Haus-, Projektarbeit, Portfolio“ oder in Ihrem Fachbereich ist diese Anmeldung ebenfalls über das Onlineportal QIS möglich.

Für die Zulassung zu Modulprüfungen können studiengangspezifische Voraussetzungen vorliegen, die Ihnen eine Anmeldung erst ermöglichen, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben.

Anmeldezeitraum

Der Prüfungszeitraum wird zu Beginn eines Semesters bekannt gegeben. Form und Frist der Anmeldung zur Prüfung werden drei Monate vor Beginn des Anmeldezeitraums bekanntgegeben.

Prüfungspläne und Termine der Prüfungsämter der Fachbereiche:

Abmeldung von einer Modulprüfung

Sie können sich bis zum Ende des Anmeldezeitraum von einer Modulprüfung über das QIS wieder abmelden. Eine spätere Abmeldung ist nur über einen Rücktritt möglich.

Rücktritt von einer Modulprüfung

Wenn Sie von einer Modulprüfung nach dem Anmeldezeitraum zurücktreten wollen, können Sie dies bis spätestens zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Ende der Prüfung, jedoch vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses anzeigen. Sie stellen mit dem Formular „Antrag auf Rücktritt aus wichtigem Grund von Prüfungen“ und mit einer schriftlichen Glaubhaftmachung eines triftigen Grundes den Antrag auf ordnungsgemäßen Rücktritt an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, die oder der Ihren Antrag prüft und Ihnen die Entscheidung mitteilt. 

Abweichend gilt für Klausuren, wenn Sie nicht erscheinen, ist dies einem ordnungsgemäßen Rücktritt gleichgestellt, auch ohne Angabe eines trifftigen Grundes.

Im Falle Ihrer Erkrankung ist neben dem „Antrag auf Rücktritt aus wichtigem Grund von Prüfungen“ eine ärztliche Bescheinigung auf dem Formblatt der Fachhochschule Kiel zur Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit einzureichen. Einer Erkrankung Ihres zu versorgenden Kindes oder einer oder eines zu pflegenden Angehörigen steht Ihrer eigenen Erkrankung gleich und ist auf dem Formblatt der Fachhochschule Kiel ärztlich zu bescheinigen.

Bewertung von Modulprüfungen

Ihre Modulprüfungsleistungen werden in Leistungsprozenten angegeben. Dies gilt nicht für Ihre Abschlussarbeit und Ihr Kolloquium, die mit einer Note bewertet werden. Ein Modul ist bestanden, wenn Sie mindestens 50 Leistungsprozente oder die Note 4,0 „ausreichend“ erreicht haben. Prüfungsleistungen können auch mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden. Leistungspunkte werden für alle Module vergeben.

Eine Modulnote kann sich aus zwei oder drei Teilprüfungen zusammensetzen. In diesem Fall ist das Modul bestanden, wenn Sie insgesamt mindestens 50 Leistungsprozente erreicht haben. Für einzelne Module kann bestimmt werden, dass Modulteilprüfungen im Wiederholungsfall angerechnet werden, wenn diese Modulteilprüfung einen hohen personellen oder sächlichen Aufwand erfordert. Dies gilt insbesondere für Hausarbeiten, Übungen, projektbezogene Arbeiten, Präsentationen und Entwürfe.

Einsichtnahme in die Prüfungsbewertung

Ihnen wird zeitnah Einsichtnahme in die Bewertung Ihrer erbrachten Prüfungsleistung im Beisein der Prüferin oder des Prüfers gewährt. 

Wiederholung von Prüfungen oder Notenverbesserung

Wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestehen, können Sie diese zweimal wiederholen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf dieselbe Prüfungsform. Abschlussarbeiten können Sie nur einmal wiederholen. Zu jeder neuen Modulprüfung müssen Sie sich erneut anmelden.

Sie haben bis zur Anmeldung Ihrer Bachelorthesis das Recht einer Notenverbesserung einer bestandenen Klausur in einem Modul Ihrer Wahl, soweit dieses Modul noch zur Abnahme von Prüfungen angeboten wird.

Endgültig nicht bestanden

Ihre Modulprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn eine Wiederholungsmöglichkeit nach der Prüfungsverfahrensordnung nicht mehr möglich ist. Wenn Sie ein Wahlmodul endgültig nicht bestanden haben, können Sie dies durch ein Bestehen eines anderen Wahlmoduls kompensieren. Diese Kompensationsmöglichkeit gilt jedoch nicht für Wahlpflichtmodule.

Sie haben Ihre Bachelor- oder Masterprüfung endgültig nicht bestanden, wenn Sie eine vorgeschriebene Modulprüfung gemäß Ihrer studiengangspezifischen Prüfungsordnung endgültig nicht bestanden haben. Dies führt unmittelbar zur Exmatrikulation.

Ablegen von Prüfungen während einer Beurlaubung oder Schutzfrist

Wenn Sie sich für ein Semester beurlauben lassen, dürfen Sie keine Studienleistungen erbringen und auch keine Prüfungen ablegen. Eine Ausnahme gilt für Wiederholungsprüfungen, diese sind auch während einer Beurlaubung möglich.

Für den Fall, dass Sie eine Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz, eine Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen oder falls Ihre Beurlaubung auf Ihrer Behinderung oder Erkrankung beruht, dürfen Sie eine Prüfung auch erstmals ablegen.

Nachteilsausgleich

Wenn Sie mit einer andauernden oder ständigen Behinderung und/oder einer chronischen Krankheit leben, können Sie mit dem Formular „Antrag auf Nachteilsausgleich“ die Wahrung Ihrer Chancengleichheit bei Prüfungen beantragen. Den Antrag müssen Sie spätestens einen Monat vor der jeweiligen Prüfung einreichen. Ihrem Antrag müssen Sie ein ärztliches Zeugnis oder einen anderen geeigneten Nachweis beifügen.

Bachelor- und Masterthesen

Bachelor- und Masterthesen sind Abschlussarbeiten, in der Sie eine anwendungsbezogene Aufgabenstellung aus einem Fachgebiet selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage im Rahmen eines festgelegten Themas bearbeiten.

Anmeldung der Abschlussarbeit

Sie beantragen Ihre Abschlussarbeit mit dem Formular „Antrag auf Zulassung zur Bachelor- oder Masterthesis“. Ihre Erstprüferin oder Ihr Erstprüfer legt das zu bearbeitende Thema fest - wobei es sich auch um ein von Ihnen vorgeschlagenes Thema handeln kann. Den Antrag reichen Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt ein. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben, wird Ihr Antrag von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt. Sie können eine Zweitprüferin oder einen Zweitprüfer vorschlagen. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestellt die Zweitprüferin oder den Zweitprüfer, ist aber nicht an Ihren Vorschlag gebunden.

Zulassung zur Abschlussarbeit

Die Voraussetzungen für Ihre Zulassung zur Abschlussarbeit sind in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung geregelt.

Bearbeitungszeit und Abgabe der Abschlussarbeit

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorthesis beträgt drei Monate, die für die Masterthesis fünf Monate. Der Beginn und der Abgabezeitpunkt Ihrer Abschlussarbeit ist in Ihrem Bescheid auf Bekanntgabe der Zulassung zur Abschlussarbeit festgelegt. Spätestens am letzten Tag der Bearbeitungszeit müssen Sie Ihre Abschlussarbeit in dreifacher, gedruckter und gebundener Form im Prüfungsamt einreichen oder, mit dem Poststempel dieses Tages versehen, zusenden. Zusätzlich ist eine Ausfertigung der Abschlussarbeit auf einem elektronischen Datenträger in unverschlüsselter Form mit Standardsoftware lesbar abzugeben. Ihre Abschlussarbeit muss ein Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel enthalten sowie eine Erklärung gemäß Anlage D der Prüfungsverfahrensordnung.

Bitte beachten Sie bei der Abgabe im Prüfungsamt die jeweiligen Öffnungszeiten.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Vor Ablauf der Bearbeitungszeit können Sie deren Verlängerung mit dem Formular „Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit“ beantragen. Die Verlängerungszeit beträgt für die Bachelorthesis maximal 4 Wochen, die für die Masterthesis 6 Wochen. Ihr Antrag muss begründet sein.

Rückgabe des Themas

Sie haben die Möglichkeit, das Thema Ihrer Abschlussarbeit einmal zurückzugeben. Dies kann nur aus triftigem Grund erfolgen und ist mit dem Formular „Antrag auf Rückgabe des Themas“ zu beantragen.

Vorzeitige Abgabe der Abschlussarbeit

Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Bearbeitungszeit abgeben möchten, dann bedenken Sie bitte, dass dies möglicherweise mit dem Risiko verbunden sein kann, dass Sie die Thematik Ihrer Thesis nicht mit der notwendigen Gründlichkeit und in der erforderlichen Tiefe bearbeitet haben.

Kolloquium

Das Kolloquium ist die inhaltlich abschließende mündliche Prüfung, die Sie nach der Bewertung Ihrer Abschlussarbeit ablegen. Das Kolloquium kann Inhalte aller Ihrer Lehrveranstaltungen und Module umfassen.

Die Dauer des Kolloquiums soll im Bachelorstudiengang zwischen 30 und 60 Minuten betragen. Im Masterstudiengang kann das Kolloquium als Einzel- oder Gruppenprüfung abgenommen werden, wobei die Dauer je Prüfling etwa 45 Minuten beträgt.