Schlichtungsausschuss

Rechtsgrundlagen und Aufgaben

Gemäß § 13 Abs. 1 der Verfassung der Fachhochschule Kiel muss der Senat als Pflichtauschuss einen Schlichtungsauschuss bilden. Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Senat gewählt. Es können auch Mitglieder der Hochschule gewählt werden, die nicht Mitglied des Senats sind.

Er setzt sich zusammen aus:

  • drei Mitgliedern der WG 1 (Professoren/innen)
  • einem Mitglied der WG 2 (Wissensch. Mitarbeiter/innen)
  • einem Mitglied der WG 3 (Studierende)
  • einem Mitglied der WG 4 (Nichtwissensch. Mitarbeiter/innen)

Wahlgruppen

Wahlgruppe 1
(Professorinnen und Professoren)

Prof. Dr. Urban Hellmuth (FB A) - Vertreterin: Prof. Dr. Katrin Malkow-Nerge (FB A)

Prof. Dr. Natascha Kupka (FB W) - Vertreterin: Prof. Dr. Andrea Diefenhardt (FB W)

 

Wahlgruppe 2
(Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)

Lars Wind (FB SG) - Vertreter/in: N.N:

Wahlgruppe 3
(Studierende)

Hendrik Oenings  - Vertreter/in: N.N.

Wahlgruppe 4
(Mitarbeitende in Technik und Verwaltung)

Claudia Peitz (ZV) - Vertreterin: Vesna Fijale-Jessen (ZV)