Richtlinien

Mit der Unterschrift des Präsidenten der Fachhochschule, Prof. Dr. Udo Beer, ist seit dem 29. Mai 2019 die Richtlinie der FH zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Belästigung und Gewalt in Kraft getreten.

Damit schließt die FH eine Schutzlücke im AGG und schafft Rechtssicherheit im Fall von Übergriffen, für ihre Mitglieder und Angehörigen, ihre Gäst*innen und Personen, die sich auf dem Campus aufhalten.

Die Gleichstellungsstelle arbeitet darüber hinaus an einer Handreichung, die allen Mitgliedern und Angehörigen der Fachhochschule einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Hilfestellungen zu den Themen Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Belästigung und Gewalt geben soll.

Neben dem Informieren ist es der Gleichstellungsstelle besonders wichtig zu den Themen zu sensibilisieren. Dafür organisieren wir regelmäßig Veranstaltungen rund um das Thema Selbstbestimmung, z.B. in den Interdisziplinären Wochen.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich an das Team in der Gleichstellungsstelle.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf unter folgenden Links:

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Frauennotruf Kiel e.V.

Männerberatung Schleswig-Holstein

Gender Mainstreaming

Die Etablierung und strukturelle Verankerung von Gender Mainstreaming ist Aufgabe der Hochschulleitung, die Gleichstellungsbeauftragte berät bei diesem Prozess und weist auf gesetzliche Rahmenbedingungen zur Etablierung von Gender Mainstreaming hin.

Beispiele für Maßnahmen und Umsetzungsstrategien von Gender Mainstreaming an der Fachhochschule Kiel sind u.a.:

  • Gender Monitoring und Ableitung von Maßnahmen mit Ziel der Herstellung einer (annähernden) Geschlechterparität bei möglichst allen Personengruppen  
  • Strukturverändernde Maßnahmen auf Auswirkungen für die jeweiligen Geschlechter überprüfen
  • Formulierung von Handlungsmöglichkeiten zur Herstellung einer Chancengerechtigkeit aller Geschlechter auf verschiedenen Ebenen der Hochschule

Neben der Beratung der Hochschulleitung durch die Gleichstellungsbeauftragte zur Verankerung von Gender Mainstreaming, versteht sich das Gleichstellungsbüro als Informations- und Servicestelle zur Wissensvermittlung von Hintergründen, Maßnahmen und Zielen von Gender Mainstreaming. Daher sollen hier erste Informationen zu Gender Mainstreaming bereits geliefert werden.

Gender Mainstreaming ist eine europaweite politisch und institutionell verankerte Strategie zur Herstellung einer Chancengerechtigkeit der Geschlechter.

„Auf der 4. Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking wurde Gender Mainstreaming als Strategie der europäischen Gleichstellungspolitik eingeführt, als Querschnittsthema bekräftigt und in der 4. Arbeitsplattform der Weltfrauenkonferenz verankert. Dies hatte zur Konsequenz, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet waren, in ihren nationalen Strategien ein Konzept zur Implementierung von Gender Mainstreaming zu entwickeln.“ (Prof. Dr. Susanne Baer, http://www.genderkompetenz.info/genderkompetenz-2003-2010/gendermainstreaming/Grundlagen/geschichten.html , Dezember 2015)

„Die Europäische Union hat sich 1999 im Amsterdamer Vertrag auf eine Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Sinne von Gender Mainstreaming verständigt (Artikel 3 Absatz 2 EGV). In der Bundesrepublik Deutschland leitet sich eine entsprechende Verpflichtung außerdem aus Artikel 3 des Grundgesetzes ab.“ (Hrsg._in: Minsterium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Gender Mainstreaming in Schleswig-Holstein, 2005)

Bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming wird u.a. nach der 4-R-Methode vorgegangen. Hier wird nach folgenden Aspekten analysiert und entsprechende Empfehlungen erarbeitet:

  • R1 – Repräsentanz
  • R2 – Ressourcen
  • R3 – Realität
  • R4 – Rechtslage

Weitere Informationen zu Gender Mainstreaming finden Sie hier