Zweitstudium

Allgemeine Hinweise zum Zweitstudium

Die Zulassung zum Zweitstudium ist eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für ein Zweitstudium sind höchstens drei Prozent der Studienplätze vorgesehen.

Zweitstudienbewerber/ innen können nur einen Studiengangswunsch nennen. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester endet am 15. Juli d. J. Für das Sommersemester endet sie am 15. Januar d. J.. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Unterlagen vollständig in der Zulassungsstelle der FH Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel vorliegen. Für agrarwissenschaftliche Studiengänge gilt: Fachhochschule Kiel, FB Agrarwirtschaft, Am Kamp 11, 24783 Osterrönfeld. Es gilt das Eingangsdatum der FH Kiel!

Wichtiges zum Zweitstudium

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  Diese Seite wurde zuletzt am  03.09.2010  aktualisiert