Zweit­stu­di­um

Die Zu­las­sung zum Zweit­stu­di­um ist ein­ge­schränkt mit Rück­sicht auf die­je­ni­gen, die noch kei­nen Stu­di­en­ab­schluss einer deut­schen Hoch­schu­le be­sit­zen. Für ein Zweit­stu­di­um sind höchs­tens drei Pro­zent der Stu­di­en­plät­ze vor­ge­se­hen.

Die Un­ter­la­gen müs­sen in­ner­halb der Be­wer­bungs­frist voll­stän­dig im CASY hoch­ge­la­den sein.

Wich­ti­ges zum Zweit­stu­di­um