Studium in Europa
Die meisten Studienvorhaben in Europa können an unseren Partnerhochschulen im Rahmen von Erasmus absolviert werden. Erasmus ist ein Bildungsprogramm der Europäischen Union, das 1987 ins Leben gerufen wurde, um die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden innerhalb Europas zu fördern.
Erasmus ermöglicht Ihnen einen Studienaufenthalt – auch Projektsemester oder Abschlussarbeiten – an einer Partnerhochschule der FH Kiel innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und in Norwegen und der Türkei. Die Schweiz verfügt über ein eigenes Förderprogramm.
In einigen Fachbereichen ist es möglich, an ausgewählten Partnerhochschulen einen Doppelabschluss zu erlangen.
Die Bewerbungsfrist für Erasmus ist immer der 1. März für das Wintersemester desselben Jahres und/ oder das Sommersemester des Folgejahres.
Sie bewerben sich bei uns über das Portal Mobility Online. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie im FAQ unten und in unseren Erklärvideos.
Erklärvideos: Wie bewerbe ich mich für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der FH Kiel?
FAQ - Studium in Europa
Ein Auslandssemester hat viele Vorteile - die Teilnahme am Erasmus+ Programm bietet Ihnen unter anderem:
- finanzielle Unterstützung
- den Wegfall von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Sonderförderung in bestimmten Fällen (grünes Reisen, geringe Chancen)
- die Betreuung an Heimat- und Gasthochschule
- die Anerkennung der im Learning Agreement aufgeführten Leistungen
- die Nutzung des OLS-Sprachlerntools der EU
- interkulturelle Erfahrung und Ausbau der interkulturellen Kompetenz
- das Kennenlernen anderer/neuer Lern- und Lehrmethoden
- Bachelor-Studierende sollten bei Antritt des Auslandssemesters mind. im 2. Fachsemester sein und sollten entsprechende Leistungen erworben haben. Master-Studierende sollten bei Antritt des Auslandssemesters mind. im 2. Fachsemester sein und entsprechende Leistungen erworben haben. Je nach Fachbereich kann es für die Mindestanzahl der vor dem Auslandsaufenthalt erbrachten Semester und ECTS verschiedene Vorgaben geben. Informieren Sie sich hier bei Ihrem/Ihrer Auslandsbeauftragten.
- Sie müssen über gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache Ihrer Gasthochschule verfügen. Diese können Sie bis zum Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes z.B. durch Belegung eines Sprachkurses am ZSIK aufbessern.
- Das Alter und die Staatsangehörigkeit spielen keine Rolle, sofern Sie regulär an der FH Kiel immatrikuliert sind.
- Sie müssen über solide Studienleistungen verfügen. Die Auswahl der Stipendiat*innen ist leistungsabhängig.
- Stipendiat*innen müssen die Erasmus-Studierendencharta anerkennen.
Alle Partnerhochschulen finden Sie im Mobility Online-Portal. Filtern Sie nach Fakultät/Fachbereich, Studienrichtung und Studienjahr. In der Bewerbung können Sie drei Wunschhochschulen angeben.
Bei der Entscheidungsfindung helfen Ihnen neben unseren Mitarbeiter*innen und den Internationalisierungsbeauftragten der Fachbereiche auch die Erfahrungsberichte früherer Austauschstudierender (zu finden in Mobility Online).
Bitte beachten Sie, dass Sie über Erasmus nur an Partnerhochschulen Ihres Fachbereiches im Rahmen von Verträgen für Ihren eigenen Studiengang und Ihr Studienniveau (BA oder MA) gehen können.
Die FH Kiel nimmt an der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) teil. Bachelor-Studierende der Betriebswirtschaft haben die Möglichkeit, einen Deutsch-Französischen Doppelabschluss zu erreichen. Der Studiengang wird gemeinsam mit der Université Savoie Mont-Blanc durchgeführt.
Zudem nimmt die FH Kiel am European Project Semester (EPS) im Rahmen von Erasmus teil. Das EPS wird an 19 europäischen Hochschulen angeboten. Der Fokus liegt auf projektorientiertem und problembasiertem Lernen. Das Programm soll Studierende der Ingenieurwissenschaften auf das globale Arbeitsleben vorbereiten. Die Studierenden arbeiten in kleinen, multinationalen und interdisziplinären Teams an realen Projekten.
Sie können sowohl im Winter- als auch im Sommersemester ein Studiensemester in Europa durchführen. Der Start des Sommersemesters im Ausland überschneidet sich meist mit dem Prüfungszeitraum des Wintersemesters bei uns. Deshalb empfehlen wir den Antritt zum Wintersemester.
Das Studienprogramm variiert oft vom Winter- zum Sommersemester. Prüfen Sie daher bitte das Kursangebot der Partnerhochschule.
Das Bewerbungsverfahren für Erasmus-Studienplätze findet nur einmal im Jahr statt. Es bezieht sich auf das gesamte darauffolgende akademische Jahr. Die Bewerbungsfrist ist der 1. März für Studienaufenthalte im darauffolgenden Winter- und das daran anschließende Sommersemester. Bewerbungen auf Restplätze werden auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist entgegengenommen.
1. Interne Bewerbung an der FH Kiel: Sie bewerben sich zunächst an der FH Kiel um einen Erasmus-Studienplatz über das Portal Mobility Online. Danach folgt die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen und die Platzzuteilung.
2. Platzzuteilung und Annahme: Nach Zusage für einen Erasmus-Studienplatz müssen Sie diesen verbindlich annehmen oder ablehnen.
3. Nominierung an der Gasthochschule: Nach Annahme des Studienplatzes werden Sie an der Ihnen zugeteilten Partnerhochschule nominiert (d.h. Ihre Kerndaten werden an die Partnerhochschule übermittelt).
4. Bewerbung/Anmeldung an der Gasthochschule: Sie müssen sich an der Ihnen zugeteilten Partnerhochschule mit den erforderlichen Unterlagen eigenständig und fristgerecht bewerben bzw. anmelden. Die endgültige Entscheidung für die Zusage trifft die Partnerhochschule. In der Regel werden alle nominierten Studierenden akzeptiert.
Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal Mobility Online
1. Öffnen Sie das Portal und filtern Sie nach Partnerhochschulen.
2. Klicken Sie auf den grünen Kreis neben der Hochschule Ihrer ersten Wahl. Sie werden automatisch zur Registrierung geleitet.
3. Registrieren Sie sich mit Ihrer FH-E-Mailadresse und vervollständigen Sie Ihre Daten. Nachdem Sie das Registrierungsformular abgeschickt haben, erhalten Sie einen Zugang zum Bewerbungsportal. Im Portal (Mobility Online) werden Ihnen die nächsten Schritte angezeigt.
Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Motivationsschreiben bezogen auf Ihre erste Wahl
- Lebenslauf
- Leistungsnachweis
- Auflistung der noch ausstehenden Leistungen
- Sprachnachweis (kann nachgereicht werden)
4. Vervollständigen Sie Ihre Unterlagen bis zu dem Punkt "unterschriebenes Bewerbungsformular hochladen".
Die Bewerbung wird vom International Office und dem/der Auslandskoordinator*in geprüft. Dabei gelten folgende Auswahlkriterien:
- Bisher erbrachte Studienleistungen
- Motivation
- Sprachkenntnisse (Unterrichtssprache)
Sollte es mehr Bewerber*innen als Plätze an der gewünschten Partnerhochschule geben, findet eine Umverteilung statt. Die endgültige Entscheidung treffen die Auslandskoordinator*innen.
Grundsätzlich sollten Sie bestrebt sein, das Auslandssemester als volles Studiensemester zu nutzen. Pro Auslandssemester sollten Sie also Kurse im Umfang von 30 ECTS belegen. Welche das sind, legen Sie in Ihrem Learning Agreement fest.
Verpflichtende OLS-Sprachtests
Die Europäische Kommission stellt für mittlerweile 24 Sprachen einen Online-Sprachtest ("language assessment") zur Verfügung:
Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Diesen Test müssen alle Studierenden/Graduierten vor Beginn des Aufenthalts in der Hauptunterrichts-/Hauptarbeitssprache absolvieren. Der OLS-Sprachtest ist verpflichtend und Bestandteil des geschlossenen Grant Agreement. Bei mehrfacher Mobilitätsförderung müssen entsprechend mehrfach Tests nachgewiesen werden.
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen absolvieren, ist die Anerkennung Ihrer dort erbrachten Studienleistungen bei Beachtung der folgenden Schritte gewährleistet:
1. Sie recherchieren mögliche Module, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten und tragen diese in das digitale Learning Agreement (DLA) ein. Das DLA ist ein Vertrag, in dem die Gasthochschule, die Heimatschule und Sie vereinbaren, welche Kurse Sie an der Partnerhochschule belegen und welche Sie an der Heimathochschule damit ersetzen wollen. Damit wird vorab dokumentiert, welche erbrachten Leistungen zur Anerkennung kommen sollen. DLA müssen nach Vorgaben der EU vor der Mobilität von allen Seiten vorab ausgetauscht werden. Ab dem Jahr 2022 müssen die LA digital über das Bewerbungsportal ausgefüllt und unterschrieben werden. Wenn Sie für einen Erasmus-Platz ausgewählt wurden, wird das LA digital mit Ihrer Unterschrift an den Koordinator der Heimathochschule gesandt, geprüft, unterzeichnet und anschließend durch das Portal an den Koordinator der Gasthochschule gesandt. Dort wird das LA ebenfalls geprüft und gegenzeichnet. Damit haben Sie bereits vor Antritt des Auslandsstudiums Sicherheit über das Studienprogramm an der Gasthochschule und die spätere Anerkennung.
2. Sollten Sie am Studienort Module ändern wollen/müssen, so können Sie innerhalb von vier Wochen nach Ankunft im zweiten Teil des DLA („During the Mobility“) Ihren Studienplan aktualisieren. Dies erfolgt digital in Mobility Online, indem Sie angeben, ob Sie Änderungen im DLA vornehmen möchten oder nicht. Der*die Koordinator*in prüft das aktualisierte DLA und bestätigt die Änderungen im Portal.
3. Vor der Rückkehr nach Kiel denken Sie bitte an das Transcript of Records. Einige Hochschulen senden das Transcript nach Ihrer Abreise direkt an das IO in Kiel. Wir informieren Sie, sobald Ihr Transcript hier vorliegt. Viele Gasthochschulen stellen auch das ToR nur noch in digitaler Form aus.
4. Für die Anerkennung und Verbuchung der im Ausland erbrachten Leistungen sind an der FH Kiel der*die Programm-/ Auslandskoordinator*in und das Prüfungsamt Ihres Studiengangs zuständig. Nach Beendigung des Auslandsstudiums reichen Sie über den*die Programmkoordinator*in folgende Unterlagen im Prüfungsamt ein:
1. Den Antrag auf Anerkennung (herunterladbar in Mobility Online)
2. Das Transcript of Records
3. Ggfs. das ursprüngliche sowie das geänderte LA
Bitte beachten Sie: Das LA bzw. geänderte LA und das „Transcript of Records“ müssen in Bezug auf die Fächer und die Anzahl der credits übereinstimmen.
Im Zweifelsfall könnten die Prüfungsausschussvorsitzenden Sie bitten, Studienleistungen nachzuweisen. Für diesen Fall sollten Sie sämtliche Studienunterlagen wie Mitschriften, Hausarbeiten, Prüfungsunterlagen, Modulbeschreibungen und eine Grading Scale Ihrer Gasthochschule aufbewahren.
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und die Umrechnung der Noten sind den Auslandskoordinator*innen und Prüfungsämtern vorbehalten.
Eine allgemeine Orientierung zur Notenumrechnung finden Sie hier.
Der „ECTS-Grade“ gibt die Position in einer Rangfolge nach den folgenden Klassen an:
Die besten 10% erhalten den ECTS-Grade "A", die nächsten 25% "B", die nächsten 30% "C", die nächsten 25% "D" und die nächsten 10%, die noch bestanden haben, den ECTS- Grade "E".
Auf der Grundlage ergeben sich etwa folgende Zuordnungen des ECTS-Grade zu den Noten:
1,0 - 1,3: ECTS-Grade A
1,7 - 2,0: ECTS-Grade B
2,3 - 2,7: ECTS-Grade C
3,0 - 3,3: ECTS-Grade D
4,0 : ECTS-Grade E
Die Verbuchung der Noten erfolgt durch das Prüfungsamt. Der Auslandsaufenthalt wird auch im Diploma Supplement aufgenommen. Das ist eine Ergänzung zum Hochschulabschlusszeugnis, in der die im Ausland verbrachten Studienaufenthalte und erbrachten Leistungen dokumentiert werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihr Prüfungsamt.
Die Höhe der Förderung hängt von dem Zielland ab, in dem Sie Ihr Auslandssemester absolvieren und orientiert sich an den dortigen Lebenshaltungskosten. Die Fördersätze können jährlich variieren.
Für Aufenthalte in den akademischen Jahren 2022/23 und 2023/24 (WiSe 2022/23 und SoSe 2023 sowie WiSe 2023/24 und SoSe 2024) gelten die folgenden Länderzuordnungen und Fördersätze:
Ländergruppe 1:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden: 600 €/Monat
Ländergruppe 2:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 540 €/Monat
Ländergruppe 3:
Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn: 490 €/Monat
Für Aufenthalte im akademischen Jahr 2024/25 (Winternsemester 2024/25 und Sommersemester 2025) gelten die folgenden Länderzuordnungen und Fördersätze:
Ländergruppe 1:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden: 600 €/Monat
Ländergruppe 2:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern: 540 €/Monat
Ländergruppe 3:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn: 540 €/Monat
Bitte beachten Sie, dass es dem International Office vorbehalten ist, zu entscheiden, aus welchem Projektjahr die Erasmus+ Mobilitäten gefördert werden.
Erasmus+ fördert das emissionsarme Reisen. Für Auslandsaufenthalte ab dem Wintersemester 2024/25 gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für grünes Reisen zu beantragen. Wenn Sie Ihre Anreise zur Gasthochschule und/oder die Rückreise mit umweltfreundlichen Transportmitteln antreten (Zug, Bus, Auto-Fahrgemeinschaften oder das Fahrrad, können Sie bei uns die Förderung zusätzlicher Reisetage für grünes Reisen beantragen. Sie können in diesem Fall bis zu sechs zusätzliche Fördertage für die längere An- und Abreise geltend machen (es gilt der tatsächliche Bedarf). Die Förderung erfolgt nach dem Tagessatz der jeweiligen Ländergruppe Ihres Gastlandes. Zur Beantragung des Erasmus+ Top-up for Green Travel nutzen Sie bitte die Ehrenwörtliche Erklärung (Download in Mobility Online). Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden.
Für nicht emissionsarmes Reisen können Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 einen zusätzlichen Tag als Reisetag gefördert bekommen. Auch hierfür kann bei der Bewerbeung eine Ehrenwörtliche Erklärung ausgefüllt werden.
Zusatzförderung für Studierende mit "fewer opportunities"
Studierende mit besonderen Bedürfnissen (chronische Erkrankung oder Behinderung, Kinder, nicht-akademisches Elternhaus, Erwerbstätigkeit) können eine zusätzliche Förderung über das Erasmus+ Programm beantragen (Top-up). Dieser Zuschuss in Höhe von 250 € monatlich für Teilnehmende mit geringeren Chancen ist für Geförderte nur jeweils einmal anwendbar, auch wenn mehrere der Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind.
Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus-Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation über unser Bewerbungsportal. Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD.