Prüfungspläne und Termine

Anmeldezeiträume für das Sommersemester 2025

Anmeldezeitraum über QIS für semesterbegleitende Modulprüfungen:            April 2025
Anmeldezeitraum über QIS für semesterabschließende Modulprüfungen:April 2025
Anmeldezeitraum über QIS für mündliche Prüfungen und Klausuren (Juni/Juli 2025):    26.05 - 01.06.2025

Anmeldezeiträume für das Wintersemester 2025/2026

Anmeldezeitraum über QIS für semesterbegleitende Modulprüfungen:            voraussichtlich Sep./Okt. 25
Anmeldezeitraum über QIS für semesterabschließende Modulprüfungen:voraussichtlich Sep./Okt. 25
Anmeldezeitraum über QIS für mündliche Prüfungen und Klausuren (September 2025):    voraussichtlich 04.-10.08.2025

 
*Hiervon ausgenommene Module werden zeitnah bekannt gegeben oder sind bereits in der Moduldatenbank unter "Anmerkung" hinterlegt

 

Prüfungszeitraum Ende Sommersemester 2025
23.06.-04.07.2025
(Anmeldephase: 26.05 - 01.06.2025)

Hier finden Sie die Aufstellung der Klausuren und mündlichen Prüfungen

- FOLGT  Aufstellung der mündlichen Prüfungen und Präsentationen
- FOLGT  Raumaufstellung der Klausuren 



Prüfungszeitraum Anfang Wintersemester 2025/2026
01.09.-12.09.2025 
 

Prüfungszeitraum Ende Wintersemester 2025/2026
Januar 2026 

Prüfungszeitraum Anfang Sommersemester 2026
März 2026

 

Mündliche Prüfungstermine

Sie finden Ihre Prüfungstermine 7 Werktage vor Prüfungsbeginn auf Ihrem QIS Konto
(siehe "angemeldete Prüfungen") oder unter Aktuelles.

Informationen


Hier finden Sie: 
Formulare Prüfungswesen  und  Richtlinien

Bitte informieren Sie sich ebenfalls immer unter  Aktuelles.


 

Zugelassene Hilfsmittel für Rechtsklausuren (Stand 11.10.24)
 

Zugelassene Hilfsmittel sind nur im Buchhandel erhältliche Gesetzestexte und ggfs. ein Taschenrechner ohne Textspeicherfunktion v.a. bei Bedarfsberechnungen im Sozialrecht. In den Gesetzestexten sind Unterstreichungen, Markierungen, Pfeile, Ausrufezeichen und einzelne Wörter zulässig, sofern sie kein System einer Kommentierung erkennen lassen.

Einzelne Paragraphenhinweise, auch solche, die auf ein anderes Gesetz verweisen, dürfen in den Gesetzestext eingetragen werden. Sollte eine Gesetzestextsammlung (z.B. Nomos, Gesetze für die Soziale Arbeit) verwendet werden, dürfen die einzelnen Gesetze sowie einzelne Paragraphen zum einfacheren Auffinden mit Klebestreifen, auch verschiedenfarbig, markiert und mit dem Namen des Gesetzes bzw. einer Abkürzung des Gesetzes und der Nummer eines Paragraphen versehen werden. Die Klebestreifen dürfen auch mit einer Abkürzung bzw. einem Stichwort zum Inhalt eines Paragraphen versehen werden. Zudem darf auf Seitenzahlen innerhalb der Gesetzestextsammlung verwiesen werden. Darüber hinaus gehende Markierungen sind unzulässig.

Gez. Prof. Dr. Mario Nahrwold (Modulverantwortlicher BASA M18, M22)
Gez. Prof. Dr. Sascha Mikolajczyk (Modulverantwortlicher BAEB M7, BAKI 8.1, 8.2)
Gez. Prof. Dr. Reza Shafaei, Prof. Dr. Lars Friege (Modulverantwortliche MAKS M 3)
Gez. Prof. Dr. Reza Shafaei (Modulverantwortlicher MALI M7