Leitung und Innovation in Sozialer Arbeit und Kindheitspädagogik

Master

Abschluss: Master of Arts (M. A.)
Dauer des Studiums: 4 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Immatrikulation: zum Wintersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfrist für das erste Fachsemester: Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Curriculum

1. Fachsemester:

  • Praxisforschung und -entwicklung I
  • Aktuelle Diskurse in Sozialer Arbeit und Kindheitspädagogik
  • Innovation und Steuerung in Sozialen Organisationen
  • Leitung und Führung

2. Fachsemester:

  • Praxisforschung und -entwicklung II
  • Gesellschaftlicher und Sozialer Wandel
  • Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen
  • Kostenmanagement sozialer Einrichtungen
  • Organisation und Organisationsentwicklung

3. Fachsemester:

  • Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen
  • Praxisforschung und -entwicklung III
  • Politische Grundlagen für Leitungskräfte
  • Nachhaltigkeit
  • Personalbezogene Steuerung

4. Fachsemester:

  • Praxisforschung und -entwicklung IV
  • Wahlmodul
  • Thesis

Bewerbung

Voraussetzungen

  • qualifizierter einschlägiger Hochschulabschluss der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik, der Erziehung und Bildung im Kindesalter/ Kindheitspädagogik, der Erziehungswissenschaft oder der Angewandten Kindheitswissenschaft
  • oder einen Abschluss mit vergleichbaren Qualifikationszielen.
    Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn mindestens 90 Leistungspunkte aus einschlägigen Bereichen stammen. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Anmerkung:

Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass maximal 15 Leistungspunkte der für den Bachelorabschluss erforderlichen Kreditpunkte noch ausstehend sind. Dieses ist mit einer Bescheinigung der besuchten Hochschule bei der Bewerbung nachzuweisen. Einen Vordruck einer solchen Bescheinigung finden Sie hier. Darüber hinaus ist zusammen mit dem Zulassungsantrag  eine Bescheinigung des Prüfungsamtes vorzulegen, aus der sich die bisher erbrachten benoteten Prüfungsleistungen, die hieraus gebildete vorläufige Durchschnittsnote sowie die Anzahl der bisher erreichten Kreditpunkte im Verhältnis zur Gesamtzahl der zu erreichenden Kreditpunkte für den jeweiligen Studiengang ergibt. 

Bewerber/ innen, die ihr Bachelorstudium bereits beendet haben, müssen für die Berechnung der Wartezeit den Tag der Erbringung der letzten Prüfungsleistung nachweisen ggf. durch Bescheinigung der Hochschule.

Bewerbungsfristen

Bewerbungen für das erste Fachsemester:  

  • Mai bis 15.07. d.J. (Wintersemester)

Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der Fachhochschule Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§ 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.

Bewerbungsunterlagen

Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):

  1. Nachweis über o.g. Hochschulstudium (Bachelorzeugnis, Leistungsübersicht mit ausgewiesener Bachelornote, etc.) oder wenn der erste Hochschulabschluss noch nicht abgeschlossen ist: Nachweis, dass maximal 15 Leistungspunkte der für den Bachelorabschluss erforderlichen Kreditpunkte noch ausstehend sind mit einer ausgewiesenen vorläufigen Durchschnittsnote. Einen Vordruck einer solchen Bescheinigung finden Sie hier.
  2. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  3. Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  4. Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird
  5. vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen
  6. Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
  7. sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung und ohne deutsches Hochschulstudium (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung)

Online-Bewerbung im o.g. Zeitraum möglich

Bewerben an der FH Kiel - so geht's

Zulassungsverfahren

Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (Ausländer-, Härtefallquote) werden 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 80% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor, welche als Zulassungsvoraussetzung gemäß Prüfungsordnung gefordert wird.

Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung. Studienzeiten an einer deutschen Hochschule werden von der Wartezeit abgezogen.

Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.

Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

Gebühren und Beiträge

Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket erhoben.

Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.

Nähere Informationen zu o.g. Gebühren und Beiträgen

Kontakt

Postanschrift:

Fachhochschule Kiel
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 1
24 149 Kiel

Tel.: 0431/210-1338

Email: studieninformation(at)fh-kiel.de

Büro:

Fachhochschule
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 3
24149 Kiel

Öffnungszeiten:

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