Qualitätsmanagement

Das QM unterstützt das Präsidium und die Fachbereiche im Rahmen der Autonomie, die uns die Systemakkreditierung (erstmals akkreditiert durch die AQ Austria am 27.11.2013 und reakkreditiert durch den Akkreditierungsrungsrat am 22.09.2022 bis 30.09.2028 | Selbstbericht) bietet, dabei, durch

  • professionelles Prozessmanagement,
  • externe / kollegiale Interne Akkreditierungen sowie
  • faktenbasiertes Qualitäts-Monitoring,

unseren Studierenden ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen.

Die Verantwortung für das QM liegt bei der Vizepräsidentin für Studium und Lehre und ist organisatorisch in der Abteilung Hochschulentwicklung verankert.
 

Vorschläge - Appeals & Complaints - Beschwerdesystem

Anregungen oder Hinweise zum Qualitätsmanagement oder zur Qualität von Studiengängen können gerne an qm(at)fh-kiel.de gerichtet werden. 

Im Falle von Einsprüchen („appeals“) gegen den Ausgang eines Verfahrens und Beschwerden („complaints“) aufgrund etwaiger Verfahrensfehler (gemäß 2.7 ESG und §17 Studienakkreditierungsverordnung SH) kann sich die Fachbereichsleitung an die Leitung der Abteilung Hochschulentwicklung wenden. Eingegangene Einsprüche und Beschwerden werden von der Akkreditierungskommission behandelt. Die vorgebrachten Fälle werden von der Abteilung Hochschulentwicklung in anonymisierter Form dokumentiert und dem Präsidium sowie dem ZSA zur Kenntnis gegeben.
Kann kein Konsens über Qualitätsziele, Entwicklungsziele, Entwicklungsmaßnahmen oder den Erfüllungsgrad der Auflagenbearbeitung erzielt werden, trifft das Präsidium in Abstimmung mit der Leitung der Abteilung Hochschulentwicklung die Entscheidung über eine der folgenden Eskalationsstufen:
- erneutes Gespräch unter Beteiligung eines/einer extern zu bestellenden unabhängigen Fachgutachters/Fachgutachterin
- Beauftragung einer Akkreditierungsagentur zum Zwecke der Programmakkreditierung

Darüberhinaus sind gemäß Hochschulgesetz diese Beschwerde- und Einspruchsebenen vorgesehen.