An­er­ken­nung von im Aus­land er­brach­ten Stu­di­en­leis­tun­gen

 

Damit sich Ihre Stu­di­en­dau­er durch Ihren Aus­lands­auf­ent­halt nicht ver­län­gert ist es wich­tig, dass Ihre im Aus­land er­brach­ten Leis­tun­gen von der FH Kiel an­er­kannt wer­den.

Bitte lesen Sie dazu die An­er­ken­nungs- und An­rech­nungs­ord­nung (Sat­zung) für die Ba­che­lor- und Mas­ter­stu­di­en­gän­ge der Fach­hoch­schu­le Kiel auf­merk­sam durch.

Grund­sätz­lich gibt es zwei Mög­lich­kei­ten der An­er­ken­nung: Die Pau­schal­an­er­ken­nung sowie die Ein­zel­an­er­ken­nung. Hier fin­den Sie In­for­ma­tio­nen zu Vor­aus­set­zun­gen sowie Vor- und Nach­tei­len der Ver­fah­ren.

Hin­wei­se zu den An­er­ken­nungs­mög­lich­kei­ten, wenn Sie als Free Mover ins Aus­land gehen und nicht an einer Part­ner­hoch­schu­le stu­die­ren, sind hier ge­ge­ben.

Die Um­rech­nung der im Aus­land er­ziel­ten Noten und er­wor­be­nen Leis­tungs­punk­te in Noten nach dem deut­schen Sys­tem bzw. in ECTS-Punk­te er­folgt län­der­spe­zi­fisch. Sie kön­nen die Um­rech­nungs­schlüs­sel für die je­wei­li­gen Län­der der Um­rech­nungs­ta­bel­le ent­neh­men.

Zur An­er­ken­nung Ihrer er­wor­be­nen Leis­tun­gen in Über­see geben Sie diese nach­dem Sie Ihre Leis­tungs­über­sicht der Part­ner­hoch­schu­le im Ori­gi­nal er­hal­ten haben bei Frau Prof. Dr. Bo­chert ab.