Berufspraktischer Studienteil (Praktikum)

 

Im Rahmen ihres Studiums absolvieren die meisten Studierenden des Fachbereichs Wirtschaft einen Berufspraktischen Studienteil, der kurz vor Ende des Studiums vorgesehen ist.

Dazu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und Formalia einzuhalten. Bitte schauen Sie hier, diese Informationen gelten für alle Studiengänge, bei denen ein Berufspraktischer Studienteil gemäß Prüfungsordnung vorgesehen ist.

Leistungen, die vor Beginn des Studiums erbracht wurden wie z.B. Vorpraktika oder eine Berufsausbildung, können nicht auf das Pflichtpraktikum des Berufspraktischen Studienteils angerechnet werden.