Berufspraktischer Studienteil (Praktikum)

Der Berufspraktische Studienteil (Praktikum) am Fachbereich Wirtschaft

In Bachelor-Studiengängem sowie im nicht-konsekutiven Master-Studiengang ist gemäß den Prüfungsordnungen dieser Studiengänge ein Berufspraktischer Studienteil integriert. Die Dauer des Berufspraktischen Studienteils im engeren Sinne, des Praktikums, beträgt bezogen auf eine Vollzeittätigkeit in den Studiengängen:

  • Bachelor Präsenz:  6 Monate
  • Bachelor Online:  12 Wochen
  • Master Betriebswirtschaftlehre nicht-konsekutiv - 12 Wochen

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Modulbeschreibungen der Praktika in der Moduldatenbank.

Ablauf des Berufspraktischen Studienteils

Die Durchführung des Berufspraktischen Studienteils erfolgt in mehreren Schritten gemäß § 5 der Richtlinie zum Berufspraktischen Studienteil.

Bitte beachten Sie, dass das "eigentliche" Praktikum erst nach Erfüllung studiengangspezifischer Voraussetzungen und nach den in § 5 der Richtlinie beschriebenen Schritten 1 bis 3 beantragt, genehmigt und erst dann begonnen werden kann.  

Hier finden Sie die bis zum 31.08.2025 gültige Richtlinie zum Berufspraktischen Studienteil.

Ansprechpartner

Prüfungsamt Wirtschaft