Zugangsvoraussetzungen

Mit welchem Schulabschluss (Studienqualifikation) kann ich an der Fachhochschule Kiel studieren?

  • allgemeine und fachgebundene Hochschulreife (Abitur)
  • allgemeine und fachgebundene Fachhochschulreife (schulischer und  fachpraktischer Teil)
  • Meisterprüfung oder eine andere gleichwertig festgestellte, abgeschlossene Vorbildung
  • Hochschuleignungsprüfung
  • Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
  • abgeschlossenes Hochschulstudium

Nähere Informationen zu den einzelnen Qualifikationen finden Sie hier.

Kann ich mich auch mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife bewerben?

Nein. Die Fachhochschulreife besteht aus zwei Teilen: der schulische Teil und der fachpraktische Teil. Erst wenn beide Teile abgeschlossen und von der zuständigen Schulbehörde anerkannt worden sind, können Sie sich damit an der Fachhochschule Kiel bewerben. Der fachpraktische Teil kann zum Beispiel aus einem einjährigen Praktikum, einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Ausbildung oder eines Freiwilligen Dienstes bzw. Grundwehr-/ Zivildienst bestehen. Bei Vorlage einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist eine direkte Bewerbung bei der Fachhochschule Kiel ohne Anerkennungsvermerk möglich. Achtung: ein Berufsschulabschlusszeugniss gilt nicht als Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und wird daher nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie mit der Studienbewerbung das Prüfungszeugnis (z. B. Gesellenbrief) ein.

Einzige Ausnahme ist der Studiengang Physiotherapie. Hier können Sie sich auch mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife bewerben. Der fachpraktische Teil wird durch die Vorlage des erforderlichen Ausbildungsvertrages mit einer kooperierenden Fachschule anerkannt.

Was ist eine der Meisterprüfung gleichwertig abgeschlossene Vorbildung?

Neben schulischen Hochschulzugangsberechtigungen bestehen berufliche Hochschulzugangsberechtigungen. Inhaberinnen und Inhaber folgender Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung besitzen, sofern die zu den Fortbildungsabschlüssen führenden Lehrgänge jeweils mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an allen Hochschulen berechtigt:

  1. Meisterinnen und Meister im Handwerk auf der Grundlage einer Verordnung nach §§ 45, 51 a, 122 Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, ber. 2006 S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091),
  2. Inhaberinnen und Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen auf der Grundlage einer Verordnung nach § 53 oder einer Regelung nach § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 90 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), oder auf der Grundlage einer Verordnung nach §§ 42, 42 a HwO oder gleichwertiger bundes- und landesrechtlicher Regelungen bestehen,
  3. Inhaberinnen und Inhaber vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Artikel 324 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), insbesondere staatlicher Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst,
  4. Inhaberinnen und Inhaber von Fortbildungsabschlüssen von Fachschulen entsprechend der ,,Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung vom 9. Oktober 2009) in der jeweils geltenden Fassung,
  5. Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen vergleichbarer  landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.

Die Informationen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal Schleswig-Holstein.


Wenn der Meisterbrief oder ein äquivalenter Nachweis sich hinsichtlich der abgelegten Prüfung nicht eindeutig auf die oben genannten Rechtsgrundlagen bezieht, muss bei der Bewerbung ein Nachweis der ausstellenden Stelle beigefügt werden, aus dem sich die Zugehörigkeit der Prüfung zu den genannten Vorschriften zweifelsfrei ergibt.

Wird ein solcher Nachweis nicht geführt, ist die Bewerbung vom Auswahl - bzw. Zulassungsverfahren ausgeschlossen.

Der Nachweis muss bis zum Ende der jeweils geltenden Bewerbungsfrist vorliegen.

Muss mein Zeugnis eine Durchschnittsnote aufweisen?

Ja. Eine erhebliche Quote (Hochschulauswahlquote) der Studienplätze wird nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote) vergeben. Wenn Ihr Zeugnis keine Durchschnittsnote aufweist, lassen Sie sich von der zuständigen Stelle eine Durchschnittsnote nachträglich bescheinigen. Andernfalls werden Sie hinter die letzte Bewerbung mit feststellbarer Durchschnittsnote eingeordnet.

Ich habe keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, wie kann ich mich bewerben?

Soforn Sie eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg erworben haben oder im Besitz einer Gleichwertigkeitsbescheinigung des Bildungsministeriums sind, ist eine direkte Online Bewerbung bei der Fachhochschule Kiel möglich. Falls Sie nur Ihre ausländischen Zeugnisse nachweisen können, bewerben Sie sich mit allen erforderlichen Unterlagen und dem Zulassungsantrag der Fachhochschule Kiel direkt über die Vorprüfstelle uni-assist e. V.in Berlin. Alle notwendigen Informationen sowie Hinweise zu ausreichenden Sprachnachweisen erfahren Sie hier.

Ich habe weder eine Fachhochschulreife, Abitur noch eine Meisterprüfung. Kann ich trotzdem an der Fachhochschule Kiel studieren?

Ja. Die Fachhochschule Kiel bietet die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein Probestudium in Bachelor-Studiengängen zu absolvieren. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie hier. Eine online-Bewerbung ist nicht möglich. Es stehen für ein Probestudium nur wenige Studienplätze zur Verfügung.

Mit welchen Unterlagen bewerbe ich mich?

Grundsätzlich bewerben Sie sich mit dem Online Zulassungsantrag (Ausnahme: uni-assist-Bewerbungen) und dem Zeugnis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschulreife, Abitur, Meisterprüfung etc). 
Darüber hinaus benötigen Sie für einige Studiengänge (Fachbereich Maschinenbau, Agrarwirtschaft sowie der Bachelor Studiengang Mechatronik) ein Vorpraktikum. Hier erhalten Sie Informationen zum Vorpraktikum für den Fachbereich MaschinenwesenFachbereich Agarwirtschaft und Bachelor Studiengang Mechatronik.
Für den dualen Studiengang Physiotherapie benötigen Sie zusätzlich einen Ausbildungsvertrag mit einer unser Kooperationsschulen.
Für den Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter - Aufbauform ist eine abgeschlossene staatl. anerkannte Erzieherausbildung (mit Mindestnote: 2,3 oder besser) erforderlich.
Zudem sind sämtliche vorzulegenden Unterlagen in dem jeweiligen Infoblatt des Studiengangs aufgeführt (z. B. Studien- oder Exmatrikulationsbescheinigung, Nachweis bereits erbrachter Studienleistungen, Dienstzeitbescheinigungen o. ä.).

Mehrere Hochschulzugangsberechtigungen (HZBs)

Wenn Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen (z. B. Abitur und Erzieher/in-Ausbildung) vorlegen, muss die Zulassungsstelle die zuerst erworbene HZB zu Grunde legen.

Bitte reichen Sie daher nur die Hochschulzugangsberechtigung ein, die tatsächlich im Vergabeverfahren berücksichtigt werden soll.