FAQs

Frage: Ich bin  Bewerber:in mit einem außerhalb des Bologna‐Raums (vgl. Bologna-Prozess) erworbenen Bachelorabschluss. Benötige ich  den GRE Test?

Antwort: Ja, Sie müssen den GRE-Test mit einer Mindestprozentzahl von 55 % im Teil "Quantitative Reasoning" des Tests nachweisen.

 

Frage: Kann ich den Master Computer Sciene mit einem sechssemestrigen (180 CP) Bachelorabschluss studieren?

Antwort: Ja, für das Masterstudium benötigen Sie einen Bachelor-Abschluss im Umfang von mindestens 180 CP, 120 der CPs sollten Kernkompetenzen der Informatik sein (also Mathematik, Informatik, Algorithmen und Datenstrukturen, Programmierung und Datenbanken, Software Engineering, Netzwerk- und Projektmanagement). ). Für das europäische Bachelor- und Masterstudium sind insgesamt 300 CP erforderlich. Unser Masterstudiengang umfasst 90 CPs. D.h. Wenn Sie 180 Bachelor-CPs nachweisen, können Sie für unseren Masterstudiengang zugelassen werden. Entsprechend müssen Sie noch die restlichen 30 CPs absolvieren. Diese CPs können an unserer Universität auch während Ihres Masterstudiums absolviert werden.

 

Frage: Kann ich bereits zum Masterstudium zugelassen werden, auch wenn noch nicht alle Nachweise des Bachelorstudiums vorliegen?

Antwort: Der Zugang zum Masterstudium kann [...] auch dann gewährt werden, wenn der erste Hochschulabschluss wegen des Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt, aber aufgrund des bisherigen Studienverlaufs und der bisher erbrachten Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig [...] zu erwarten ist und die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. [...] Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren oder die Einschreibung ist, dass bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss nicht mehr als 15 der für den jeweiligen Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte fehlen dürfen. (s. Einschreibeordnung §3 (3))

 

Frage: Der Master Computer Science ist ein englisches Programm. Brauche ich ein Englisch-Zertifikat um zugelassen zu werden?

Antwort: Der Nachweis der Englischkenntnisse kann wie folgt erbracht werden:
(1) durch Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, nachgewiesen wird oder
(2) Englisch als Muttersprache oder
(3) durch ein erfolgreich abgeschlossenes englischsprachiges Hochschulstudium oder
(4) durch ein international anerkanntes Zertifikat auf B2‐Niveau oder höher (GER), z. B. eine entsprechende Cambridge‐ESOL‐Qualifikation.

 

Frage:  Um Kosten zu sparen, würde ich gerne wissen, ob ich meine Bewerbungsunterlagen direkt bei Ihrer Hochschule zur Vorbegutachtung einreichen kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich die Programmvoraussetzungen erfülle, bevor ich mit der formellen Bewerbung über Uniassist fortfahre.

Antwort: Am Evaluationsprozess sind mehrere Personen beteiligt, deshalb haben wir uns für Uniasst entschieden. Leider können wir keinen anderen Weg als Uniassist anbieten. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf unserer Website prüfen:

https://www.fh-kiel.de/studium/studienangebot/computer-science -> Bewerbung -> Voraussetzungen.

 

Frage:  Aufgrund von Verzögerungen bei der Visumserteilung ist es mir nicht möglich das Studium an der Fachhochschule Kiel ohne Zeitverzögerung aufzunehmen. Kann ich die Zulassung auf ein späteres Semester verschieben und gibt es die Möglichkeit von Online-Kursen?

Antwort: Der Studienplan an der Fachhochschule Kiel ist sehr flexibel. Es ist deshalb möglich einen individuellen Ablauf des Studiums zu gestalten, insbesondere können Sie Ihr Studium auch später beginnen. Derzeit können wir jedoch keine Online-Kurse anbieten.