Informationen für Erstsemester

Studiengang Architektur

Die Erstsemesterbegrüßung für das Wintersemester 2023/2024 der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen findet am

01.09.2023 um 08:30 Uhr auf dem Campus der FH Kiel, Gebäude C08, Hörsaal 1, in der Luisenstrasse 28, 24149 Kiel, statt.

Weitere Informationen zu den Einführungsveranstaltungen für den Studiengang Architektur finden Sie hier (Stand 28.8.2023).

 

Achtung Nachrücker !!!

Bitte schreiben Sie sich nach dem Erhalt eines Studienplatzes in der Zulassungsstelle ein.

Hier finden Sie die ersten wichtigen Schritte für Ihr Studium.

Studiengang Bauingenieurwesen

Die Erstsemesterbegrüßung für das Wintersemester 2023/2024 der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen findet am

01.09.2023 um 08:30 Uhr auf dem Campus der FH Kiel, Gebäude C08, Hörsaal 1, in der Luisenstrasse 28, 24149 Kiel, statt.

Weitere Informationen zu den Erstsemesterveranstaltungen für den Studiengang Bauingenieurwesen finden Sie hier.

Studiengang MMP (Multimedia Production)

Zum Start des Studienganges MMP im Wintersemester 2023/2024 finden Sie weitere Informationen an dieser Stelle.

Studiengang ÖuU (Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation)

Zum Start des Studienganges ÖuU im Wintersemester 2023/2024 finden Sie weitere Informationen an dieser Stelle.

Einen Erstsemester-Guide für ÖuU finden Sie hier.

Studiengang Medieningenieur/in

Weitere Infos zum Studiengang und zum Studienstart finden Sie hier. (Änderungen vorbehalten)

Hinweise für Bewerber/innen der Master AK und MK

Im Rahmen der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach § 7 der PO werden alle Leistungen berücksichtigt, die an Hochschulen im Geltungsbereich des HRG sowie an anerkannten ausländischen Hochschulen mit Sitz in Unterzeichnerstaaten der Lissabon-Konvention erbracht und nachgewiesen wurden. Studierende, die mindestens 180, aber weniger als 210 Leistungspunkte (LP) aus dem Bachelorstudium vorweisen, erhalten nach der gültigen Prüfungsordnung die Möglichkeit, die fehlenden Leistungen bis zum Ende des Masterstudiums zu erbringen, siehe Prüfungsordnung § 7 (1):

"Bestehen Kompetenzdefizite, sind die fehlenden Kompetenzen nachzuholen. In der Regel soll bis zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums ein Gesamtumfang von 300 LP erreicht werden."

Die Masterstudiengänge AK und MK beginnen jeweils im Sommersemester. Die Regelung zur Einschreibung finden Sie hier: Einschreibung MAs AK und MK.

Mehr Informationen zur Kompetenzregelung finden Sie hier: Kompetenzregelung.

Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite der Prüfungsordnungen unter Prüfungsordnungen FB Medien.

Hinweise für Bewerber/innen der berufsbegleitenden Master „Journalismus und Medienwirtschaft“ und „Public Relations“

Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite der Prüfungsordnungen unter Prüfungsordnungen FB Medien.

Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zu den Einführungsveranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin (jmw(at)fh-kiel.de oder pr(at)fh-kiel.de ).