Prüfungspläne und Termine
- Prüfungszeitraum Ende Wintersemester 2023/24
08.01. - 19.01.2024- Anmeldezeitraum über QIS für mündliche Prüfungen und Klausuren von Montag 06.11. bis Mittwoch, 15.11.2023 (Achtung! Aufgrund der Systemumstellung musste der Anmeldezeitraum verändert werden. Daher erst die Anmeldung ab 06.11.2023 möglich)
- Anmeldezeitraum über QIS für semesterbegleitende Modulprüfungen: 18.09.-30.09.2023
- Anmeldezeitraum über QIS für semesterabschließende Modulprüfungen: 11.12.-21.12.2023
- Hier finden Sie die Aufstellung der Klausuren und mündlichen Prüfungen
- Anmeldezeiträume für das Sommersemester 2024
Anmeldezeitraum über QIS für mündliche Prüfungen und Klausuren: 13.02.2024-18.02.2024
Anmeldezeitraum über QIS für semesterbegleitende Modulprüfungen: 18.03.-31.03.2024
Anmeldezeitraum über QIS für semesterabschließende Modulprüfungen: 10.06.-20.06.2024
- Prüfungszeitraum mündliche Prüfugen und Klausuren Anfang Sommersemester 2024
- 01.03. - 14.03.2024
Hier finden Sie die Aufstellung der Klausuren und mündlichen Prüfungen
- Prüfungszeitraum Ende Sommersemester 2024
21.06. - 04.07.2024
Mündliche Prüfungstermine
Sie finden Ihre Prüfungstermine 7 Werktage vor Prüfungsbeginn auf Ihrem QIS Konto.
(siehe "angemeldete Prüfungen") oder unter Aktuelles.
Informationen
Formulare Prüfungswesen und Richtlinien
Bitte informieren Sie sich ebenfalls immer unter Aktuelles.
Zugelassene Hilfsmittel für Rechtsklausuren
Zugelassene Hilfsmittel sind nur im Buchhandel erhältliche Gesetzestexte und ggfs. ein Taschenrechner ohne Textspeicherfunktion v.a. bei Bedarfsberechnungen im Sozialrecht. In den Gesetzestexten sind Unterstreichungen, Markierungen, Pfeile, Ausrufezeichen und einzelne Wörter zulässig, sofern sie kein System einer Kommentierung erkennen lassen.
Einzelne Paragraphenhinweise, auch solche, die auf ein anderes Gesetz verweisen, dürfen in den Gesetzestext eingetragen werden. Sollte eine Gesetzestextsammlung (z.B. Nomos, Gesetze für die Soziale Arbeit) verwendet werden, dürfen die einzelnen Gesetze sowie einzelne Paragraphen zum einfacheren Auffinden mit Klebestreifen, auch verschiedenfarbig, markiert und mit dem Namen des Gesetzes bzw. einer Abkürzung des Gesetzes und der Nummer eines Paragraphen versehen werden. Die Klebestreifen dürfen auch mit einer Abkürzung bzw. einem Stichwort zum Inhalt eines Paragraphen versehen werden. Zudem darf auf Seitenzahlen innerhalb der Gesetzestextsammlung verwiesen werden. Darüber hinaus gehende Markierungen sind unzulässig.
Gez. Prof. Dr. Mario Nahrwold (Modulverantwortlicher BASA M7, M9)
Gez. Prof. Dr. Sascha Mikolajczyk (Modulverantwortlicher BAEB M7)
(Stand 11.6.2022)