Prüfungspläne und Termine
- Prüfungszeitraum Ende Sommersemester 2022
27.06. - 08.07.2022 - Prüfungszeitraum Anfang Wintersemester 2022/2023
01.09. - 14.09.2022
Hier finden Sie die detaillierte Aufstellung der Klausuren und mündlichen Prüfungen.
- Prüfungszeitraum Ende Wintersemester 2022/2023
09.01. - 20.01.2023
Mündliche Prüfungstermine
- Prüfungszeitraum Ende Sommersemester 2022
27.06. - 08.07.2022
- Prüfungszeitraum Anfang Wintersemester 2022/2023
01.09. - 14.09.2022
- Prüfungszeitraum Ende Wintersemester 2022/2023
09.01. - 20.01.2023
Sie finden Ihre Prüfungstermine 7 Werktage vor Prüfungsbeginn auf Ihrem QIS Konto.
(siehe "angemeldete Prüfungen") oder unter Aktuelles.
Termin für Klausureinsicht:
Die Klausureinsicht für die Prüfungsphase zum Anfang des SommerSemesters 2022 vom 14.03.22. - 25.03.2022 findet wie folgt statt:
Dienstag, d. 24.05.2022, 12:00 Uhr
im Gebäude 03, Raum 5.05
Bitte melden Sie sich hierzu per E-Mail über pruefungsamt.sg(at)fh-kiel.de unter Angabe Ihrer Matrikel-Nr., des Studienganges sowie des betreffenden Moduls bis spätestens 23.05.2022, 23:59 Uhr an.
Bringen Sie zu diesem Termin Ihren Studierendenausweis mit.
Die aktuell geltenden Hygiene-Bestimmungen sind zu beachten.
Informationen
Formulare und Richtlinien
Bitte informieren Sie sich ebenfalls immer unter Aktuelles.
Anlage C PVO - Antrag auf Rücktritt oder Fristverlängerung bezüglich Prüfungen
Antrag auf Rücktritt/Fristverlängerung von Prüfungen:
- Seite 1 - immer ausfüllen!! (Anlage C - Antrag auf Rücktritt / Fristverlängerung aus triftigem Grund von Prüfungen in Bachelor-/Masterstudiengängen
- Seite 2 - Ärztliches Attest bei eigener Erkrankung
- Seite 3 - Ärztliches Attest über die Erkrankung eines zu versorgenden Kindes oder einer oder eines zu pflegenden Angehörigen
Bitte somit entsprechend -Seite 1 und Seite 2- oder -Seite 1 und Seite 3- fristgerecht im Prüfungsamt einreichen.
Zugelassene Hilfsmittel für Rechtsklausuren
Zugelassene Hilfsmittel sind nur im Buchhandel erhältliche Gesetzestexte und ggfs. ein Taschenrechner ohne Textspeicherfunktion v.a. bei Bedarfsberechnungen im Sozialrecht. In den Gesetzestexten sind Unterstreichungen, Markierungen, Pfeile, Ausrufezeichen und einzelne Wörter zulässig, sofern sie kein System einer Kommentierung erkennen lassen.
Einzelne Paragraphenhinweise, auch solche, die auf ein anderes Gesetz verweisen, dürfen in den Gesetzestext eingetragen werden. Sollte eine Gesetzestextsammlung (z.B. Nomos, Gesetze für die Soziale Arbeit) verwendet werden, dürfen die einzelnen Gesetze sowie einzelne Paragraphen zum einfacheren Auffinden mit Klebestreifen, auch verschiedenfarbig, markiert und mit dem Namen des Gesetzes bzw. einer Abkürzung des Gesetzes und der Nummer eines Paragraphen versehen werden. Die Klebestreifen dürfen auch mit einer Abkürzung bzw. einem Stichwort zum Inhalt eines Paragraphen versehen werden. Zudem darf auf Seitenzahlen innerhalb der Gesetzestextsammlung verwiesen werden. Darüber hinaus gehende Markierungen sind unzulässig.
Gez. Prof. Dr. Mario Nahrwold (Modulverantwortlicher BASA M7, M9)
Gez. Prof. Dr. Sascha Mikolajczyk (Modulverantwortlicher BAEB M7)
(Stand 11.6.2022)