Beratung

Infos zum Arbeiten in Deutschland | Arbeitserlaubnis

Arbeiten während des Studiums

Ob Praktikum, Nebenjob, Minijob oder Ehrenamt - setze die Segel für deine professionellen praktischen Erfahrungen bereits während deines Studiums!
Hast du auch schon vom EPS und den Auslandspraktika mit Erasmus+ gehört? Informiere dich jetzt bei uns im International Office über all deine Möglichkeiten.

Internationale Studierende aus Staaten außerhalb der EU

  • max. 140 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr
  • keine Einschränkung für studentische Nebentätigkeiten "Hiwi-Jobs"
  • max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit (in Semesterferien nach individueller Absprache mit Arbeitgeber mehr möglich)

Internationale Studierende aus EU-Staaten

  • max. 20h/Woche während der Vorlesungszeit (in Semesterferien nach individueller Absprache mit Arbeitgeber mehr möglich)
  • Regelungen gleich wie bei inländischen Studierenden

Arbeiten nach dem Studium

Bist du gerade auf der Suche nach einem Job?

-> Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche

(In Kiel bitte Termin zur persönlichen Vorsprache in der Zuwanderungsabteilung vereinbaren.)

  • Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 12 Monate erteilt und kann um maximal 6 Monate verlängert werden. (-> hängt von der Sicherung des Lebensunterhaltes ab)
  • Du hast 18 Monate nach Erhalt deines letzten Prüfungsergebnisses Zeit, um einen Arbeitsplatz im Bereich deiner Qualifikation zu finden. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
  • Während deiner Suche kannst du jede Art von Tätigkeit zur Sicherung deines Lebensunterhalts ausüben. Es gibt keine Begrenzung deiner Arbeitszeit, solange sie im Rahmen des deutschen Arbeitsrechtes liegt

Nachweise, die du benötigst:

  • Gültiger Reisepass 
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis über den Abschluss an einer Hochschule (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung der Bildungseinrichtung)
  • Bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung bzw. Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Nachweis über die finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
  • Aktuelles biometrisches Foto

Quellen:

 

Du hast bereits ein Jobangebot?

-> Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsaufnahme

(In Kiel bitte Termin zur persönlichen Vorsprache in der Zuwanderungsabteilung vereinbaren.)

Nachweise, die du benötigst:

  • Gültiger Reisepass 
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Original des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots (Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen, dass das Gehalt zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht; wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.)
  • Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
  • gegebenenfalls auch:
    • Bescheid zur Anerkennung beziehungsweise Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses
    • Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Quellen:

 

-> Blaue Karte EU

(In Kiel bitte Termin zur persönlichen Vorsprache in der Zuwanderungsabteilung vereinbaren.)

Nachweise, die du benötigst:

  • Gültiger Reisepass 
  • Aktueller Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Original des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots (Aus dem Arbeitsvertrag muss hervorgehen, dass das Gehalt zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht; wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.)
  • Nachweis über erforderliches Mindestgehalt 43.759,80€ brutto (Hochschulsabschluss max. 3 Jahre alt)
  • Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
  • gegebenenfalls auch:
    • Bescheid zur Anerkennung beziehungsweise Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses
    • Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Quellen:

 

Du willst dich selbstständig machen?

Mehr Infos und Beratung

Schau auf unserer Seite zu Jobmessen und Jobportale vorbei. Hier findest du Events und Links, die dir den Weg in die Jobsuche erleichtern. 

International Office:

  • allgemeine Fragen rund um die Jobsuche
  • Fragen zu Visum und Aufenthaltstitel

Unabhängige Beratungsstellen:

  • Arbeitsrecht in Deutschland: Faire Integration Kiel
  • Aufenthaltsrecht in Deutschland: Jugendmigrationsdienst Kiel
  • Hotline der Bundesregierung für Arbeiten und Leben in Deutschland: Einreise, Aufenthalt und Beruf
    • Telefon: 030 1815-1111
    • Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

Berufsberatungen der Stadt Kiel:

Startup/ Gründung: