Blended Intensive Programs (BIP)

Eine Neuerung in der Erasmus- Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended Intensive Programs (BIP) dar. Durch diese soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden ge­för­dert und die Mög­lich­keiten der Online-Ko­ope­ra­ti­on genutzt wer­den. Bei ei­nem BIP handelt es sich um die Mo­bi­li­tät einer Gruppe.

Im Rah­men der BIPs kön­nen Stu­die­ren­de und Lehrende an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kom­bi­niert mit virtueller Phase (Dauer nicht vorgegeben) an einer Erasmus-Partneruniversität teil­neh­men.

Was kann gefördert werden?

  • Kurzaufenthalte an Partnerhochschulen: Dauer: 5 - 30 Tage physische Mobilität
  • virtuelle Komponente: vor, während oder nach der Mobilität, gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork; gleichzeitige Bearbeitung als Teil der Lernziele
  • Mindestens 15 mobile studentische Teilnehmer*innen zzgl Lehrende (z.B. 5 Studierende und ein*e Lehrende*r der FH Kiel)
  • 3 ECTS für Studierende
  • Die Finanzierung erfolgt über Pauschalen für Aufenthaltskosten der studentischen Teilnehmer*innen (70 €/Tag 1-14,) zzgl. ggf Green Travel Pauschale 50 € plus zusätzliche Reisetage, weitere TopUps für Special Needs bzw. Fewer Opportunities einmalig 100 €
  • Reisepauschale für Lehrende im Rahmen der Erasmus-Gastdozenturen (STA) jeweils durch die entsendende Hochschule.
  • Overheadmittel stehen der Programmkoordination (FH Kiel) zur Verfügung für den Zeitraum 2022-2023.

Wie kann ein BIP organisiert werden?

Für die konzeptionelle Aus­ar­bei­tung bedarf es min­des­tens 3 Hoch­schu­len, die eine Erasmus Charta für die Hoch­schul­bil­dung (ECHE) besitzen, aus 3 un­ter­schied­li­chen Programmländern. Weitere Hoch­schu­len oder Organisationen aus Pro­gramm- oder Partnerländern kön­nen optional an ei­nem BIP teil­neh­men. Der physische Aufenthalt von Teil­neh­men­den aus Partnerländern muss von den entsendenden Institutionen finanziert wer­den.

Die Geförderten/Teil­neh­men­den  er­hal­ten ih­re För­de­rung von der je­wei­ligen entsendenden Hoch­schu­le.

Die koordinierende Hoch­schu­le beantragt im Auftrag aller Partner Mittel für die organisatorische Unter­stüt­zung zur Or­ga­ni­sa­ti­on und Durchführung des BIP.

Ein BIP findet in Zu­sam­men­arbeit mit Erasmus Part­ner­u­ni­ver­si­tä­ten statt, d.h. es muss zwi­schen den Uni­ver­si­tä­ten auch Inter-Institutional Agreements (IAA) ge­ben, damit eine För­de­rung er­fol­gen kann.

 

Wer kann ein BIP beantragen?

  • Programmkoordinator*in: Hochschulmitarbeiter*in  (= Federführung im Fachbereich)
  • offen für alle Fachbereiche und alle Studienzyklen
  • Beteiligung von mind. 3 Hochschulen aus 3 Programmländern (ohne GB und Schweiz)
  • Antragsformular (in Vorbereitung)