Portemonee mit Bargeld© Pixabay

BAföG: Die fünf häufigsten Fehler beim Antrag

von Julia Königs

Erfolgreich einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen

Sich das Studium durch BAföG finanzieren zu lassen: Das wünschen sich viele Studierende. Schließlich ist es schlau, die staatliche Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen und zur anderen Hälfte aus geschenktem Geld besteht, zu nutzen. Trotzdem erhalten nicht alle Studierende BAföG. Warum das so ist, wer überhaupt BAföG beantragen kann und welche Fehler ihr unbedingt vermeiden solltet, hat Julia Königs aus der viel.-Redaktion zusammengetragen.

Grundsätzlich ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz für Menschen gedacht, die noch keinen Hochschulabschluss haben, kein eigenes Vermögen haben und deren Eltern nicht ausreichend verdienen, um die Ausbildung ihres Kindes zu finanzieren. Die ersten Fragen, die ihr bedenken solltet, bevor ihr einen BAföG-Antrag stellt, lauten:

Habe ich einen Abschluss einer Universität oder Fachhochschule?

Durch BAföG gefördert wird nur, wer noch keinen Abschluss oder nur einen Bachelor abgelegt hat. Außerdem gilt das BAföG nur für den ersten Bachelor, nicht für einen zweiten. Wollt ihr nach dem ersten Bachelor regulär einen Master anschließen, ist das mit BAföG möglich. 

Studiere ich Vollzeit oder Teilzeit?

Wer Teilzeit studiert, wird kein BAföG erhalten. Ihr müsst in Vollzeit immatrikuliert sein, um finanziell gefördert zu werden. Dabei ist es nicht relevant, ob ihr präsent oder fern studiert. Allerdings bekommen Fernstudierende nur für zwölf Monate BAföG, während Präsenzstudierende für die gesamte Regelstudienzeit gefördert werden.

Wie alt bin ich?

Wenn ihr im Bachelor studieren wollt, dürft ihr zum Studienbeginn höchstens 29 Jahre alt sein. Bei einem Master liegt die Altersbegrenzung bei 35. Ausnahmen gibt es, wenn ihr einen Wehrdienst absolviert, euer Abitur oder eure Fachhochschulreife über einen zweiten Bildungsweg abgelegt, ihr weder Abitur noch Fachhochschulreife habt oder Erziehungszeit für eure Kinder geltend machen könnt. Die Anerkennung dieser Ausnahmen müsst ihr separat beantragen.

Habt ihr diese Fragen geklärt, solltet ihr die folgenden Fehler vermeiden.

Fehler 1: Keinen BAföG-Antrag stellen

Das Geld, das ihr durch BAföG bekommt, ist ein zinsloser Studienkredit, den ihr nur zur Hälfte zurückzahlen müsst, und das erst fünf Jahre nach Ende eures Studiums. Stellt ihr also einen Antrag, hat das für euch keinerlei Nachteile! Derzeit liegt der Förderungshöchstsatz pro Monat bei 735 Euro. Zum Wintersemester 2019/20 wird der Höchstsatz auf 853 Euro erhöht, zum Wintersemester 2020/21 dann auf 861 Euro.  Das bedeutet für viele: Mehr Geld und somit mehr Zeit für ein erfolgreiches Studium. Schiebt den Antrag auch nicht auf, wenn ihr noch keine neue Immatrikulationsbescheinigung für ein Semester habt: Ihr könnt das Formular nachreichen.

Fehler 2: Fristen verpassen

Ihr könnt euch nicht rückwirkend fördern lassen. Daher solltet ihr dringend die Fristen beachten, wann ihr euren Antrag einreichen solltet. Der frühestmögliche Beginn der Förderung ist der Monat, in dem der Antrag beim Amt eingeht. Wenn das Studium also im September beginnt, ihr euren Antrag aber erst im Oktober abgebt, habt ihr die erste Förderungssumme verschenkt. Dies gilt auch für Folgeanträge, die ihr stellen müsst, wenn ein Förderungszeitraum abgelaufen ist. Das BAföG-Amt rät, zwei Monate vor Ende der aktuellen Förderungsfrist einen Weiterförderungsantrag zu stellen, da die Bearbeitung eines Antrags acht Wochen oder länger dauern kann. Stellt eure Anträge also im Januar/Februar, wenn ihr im Sommersemester studieren wollt, und im Juni/Juli, wenn ihr im Wintersemester studieren wollt.

Wichtig: Um die Fristen zu wahren, muss der Antrag noch nicht vollständig sein. Nachweise und andere Angaben können immer nachgereicht werden.

Fehler 3: Falsche Angaben machen

Der BAföG-Antrag ist sehr bürokratisch. Klar, dass euch da ein Fehler unterlaufen kann. Füllt ihr aber etwas nicht oder gar falsch aus, verzögert das eure Bearbeitungszeit unnötig. Außerdem solltet ihr unbedingt wahrheitsgemäß antworten. Das BAföG-Amt darf eure Angaben mit dem Finanzamt abgleichen. Macht ihr also falsche Angaben, kann sogar ein Bußgeldverfahren auf euch zukommen. Gebt also an:

  • Was verdient ihr neben dem Studium? (Freibetrag 5.400 Euro / Jahr)
  • Wie viel Vermögen habt ihr? (Eigener Freibetrag: 7.500 Euro (ab WS 2020/21: 8200 Euro); der Betrag steigt, wenn ihr verheiratet seid oder Kinder habt.)
  • Wie viel verdienen eure Eltern? (Sie sind unterhaltspflichtig, bis ihr eure Erstausbildung abgeschlossen habt.)
  • Was machen eure Geschwister?
  • Seid ihr verheiratet? (Denn auch das Gehalt eures/r Ehegatten/in zählt in der Bedarfsberechnung.)

Überschreitet ihr bestimmte Freibeträge, wird das von eurem BAföG-Bedarf abgezogen. Auch müsst ihr zwingend alle Formblätter unterschreiben.

Fehler 4: Nachweise fehlen  

Zwar könnt ihr fehlende Nachweise nachreichen, doch wenn möglich, solltet ihr sie gleich mit dem Antrag abgeben. Was sind die wichtigsten Nachweise für euren Antrag, die ihr gesammelt haben solltet, wenn ihr den Antrag einreicht?

  • Gültige Immatrikulationsbescheinigung,
  • Mietvertrag oder Meldebescheinigung,
  • Einkommensnachweise beider Elternteile aus dem vorletzten Kalenderjahr und
  • Nachweis über euren Kontostand: Giro, Sparbuch, Wertpapiere, Versicherungen etc.

Fehler 5: Nichts gesagt

Es kann sein, dass eure Eltern aktuell weniger verdienen als im vorletzten Jahr. Gebt ihr dies nicht an, kann das BAföG-Amt auch nicht darauf reagieren. Im Formblatt sieben könnt ihr dazu einen Aktualisierungsantrag stellen. Außerdem könnt ihr auch elternunabhängiges BAföG erhalten. Wie das genau funktioniert, erklärt euch dieses Video:

Beachtet ihr diese Fehlerquellen, könnt ihr es mit dem BAföG-Antrag versuchen. Sehr gut unterstützt werdet ihr auch mit dem Antragsservice von StudierenPlus.

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